Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Kosten für Beschwerde nach abgelehnter Erinnerung

Begonnen von noGez99, 19. November 2015, 14:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

noGez99

Hallo,

Eine Person A hatÖ
Bescheid -> Widerspruch -> ZV -> Erinnerung -> Ablehnung

Eine Beschwerde auf die Ablehnung ist moeglich. Was für Kosten entstehen Person A?

(Person A hat auch Klage beim VG erhoben, also bitte keine Diskussion "Klage ist besser" ..)

Danke für Eure Meinungen
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

Weißseher

Das würde mich auch interessieren. Hat jemand zumindest einen Tipp, wo man das nachlesen könnte?

Weißseher

Nach etwas Recherche bin ich hier (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-766-erinnerung-10-gebuehren-kosten_idesk_PI17574_HI3270105.html) darauf gestoßen, dass das Beschwerdeverfahren nach "Nr. 2121 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG" (http://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html#g1_2) 30 € kostet, falls die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.