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Autor Thema: Frist an Beitragsservice gestellt - ignoriert. Was nun?  (Gelesen 2306 mal)

A
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen.

Hypothetische Situation

Person A wohnt von 2012 bis Juli 2014 in in einer WG und bekommt seit Januar 2013 Briefe vom Beitragsservice, die ignoriert bleiben. Zwischenzeitlich bezahlt eine Mitbewohnerin, Person B, für einige Monate den Beitragsservice, bis sie sich befreien lässt. Die beiden anderen Mitbewohner ignorieren die Briefe des Beitragsservices auch. Person A wird vom Beitragsservice zwangsangemeldet unter dem Konto X.

August 2014 zieht Person A in eine andere Wohnung in Ort C um und beschließt, sich selbstständig beim Gebührenservice anzumelden und ab jetzt zu bezahlen. Person A wird unter dem Konto Y angemeldet und bezahlt fünf Monatsraten (bis Dezember 2014). Nun bekommt Person Mitte November eine Zahlungserinnerung für Konto X an die neue Wohnung. Person A widerspricht per E-Mail an den Beitragsservice:

Zitat
ich bin seit August 2014 in Ort C gemeldet und habe mich bei Ihnen
angemeldet, um meine Rundfunkgebühren zu zahlen. Mittlerweile zahle
bei Ihnen unter dem Beitragskonto Y meine Rundfunkbeiträge,
bis jetzt in Höhe von 89,90 €, die ich ordnungsgemäß überwiesen habe.
Nun habe ich heute eine "Zahlungserinnerung" über 377,58 € auf ein
anderes Beitragskonto X erhalten, in dem Sie
mich auffordern, angebliche rückständige Rundfunkbeiträge innerhalb
von zwei Wochen zu begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Davon höre ich zum ersten Mal und ich sehe deshalb keine Veranlassung
Ihrerseits, so eine Forderung aufzustellen. Ich möchte ausdrücklich
feststellen, dass ich mich nicht in der Pflicht sehe, dieser Forderung
nachzukommen. Darum fordere ich Sie nun auf, von dieser Forderung
zurückzutreten und sich zu erklären. Zur Erklärung gewähre ich Ihnen
eine Frist von sieben Tagen. Sollte ich bis dahin nichts
Gegensätzliches mit Begründung von Ihnen hören, sehe ich die Forderung
und die darauf fußenden Folgen als aufgehoben an. Andernfalls behalte
ich mir weitere Schritte vor.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser E-Mail.

Der Erhalt der E-Mail wird von Seiten des Beitragsservices bestätigt. Bis zum Fristablauf und weitere fast 3 Monate hört Person A nichts vom Beitragsservice. Anfang Februar 2015 bekommt Person A einen Brief vom Beitragsservice:
Zitat
Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.

Sie geben an, dass sie unter der Beitragsnummer X und zusätzlich unter der Beitragsnummer Y angemeldet sind. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben das Beitragskonto Y zum Anmeldedatum 01.08.2014 abgemeldet. Sie sind jetzt nur noch unter der Beitragsnummer X angemeldet.

Im Brief enthalten ist eine Zahlungsaufforderung über 19 Monatsraten, wobei die im Konto Y gezahlten 5 Monatsraten anscheinend verrechnet wurden.

Einige Tage später erhält Person A einen Brief, in dem sie erneut zur Zahlung der 19 Monatsraten plus einem Säumniszuschlag von 8 € aufgefordert wird. Im Brief enthalten ist der Passus "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben". Zudem befindet sich auf der Rückseite eine Rechtsbehelfsbelehrung.


Was soll Person A nun machen? Auf jeden Fall schnell Widerspruch einlegen, aber wie? Soll sie gegen die Zwangsanmeldung von Konto X argumentieren, die Zwangszusammenlegung von Konto X und Y oder gegen die Verstreichenlassung der von Person A gesetzten Frist? Soll Person A mit der teilweisen Zahlung von Person B argumentieren?

War die Frist rechtsgültig? Darf der Beitragsservice sie einfach verstreichen lassen?

Person A wäre bereit, die Kosten für Konto Y zu tragen, aber nicht die für Konto X.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe! :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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P
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Mit dem BS komuniziert werden sollte nicht per E-Mail, in allen Fällen wo A und B gleichzeitig gelten und sonst im Fall C

A) es geht um einen Widerspruch auf einen Beitragsbescheid oder Festsetzungsbescheid oder allgemein auf einen "Bescheid", welcher eine Rechtsbelehrung enthält (Rückseite grau in grau)
B) und die E-Mail kann kann persönlich nicht digital vollständig nach Rechtsvorschrift signiert werden, das wäre aber erforderlich für die Formvorschrift

C) in allen Fällen wo sich Person A bis Z unsicher ist und die schriftliche Form gefordert wird

Annahmen,
im scheinbar Fiktiven Fall wurde per E-Mail auf eine scheinbare Forderung "Zahlungserinnerung" Beschwerde eingelegt, mit Fristsetzung

Solche Einwände per E-Mail interessieren normal dort BS/LRA keinen, auch nicht irgendwelche Fristen > dass ist bereits völlig abwegig so zu denken, dass diese Fristsetzung irgendwas stoppt oder unterbinden würde oder etwas zu Gunsten von Person A richtet oder zum Vorteil wendet.

Zudem das Postfach der dauerüberlasteten Mitarbeiter sicherlich nicht zu einer Antwort innerhalb von 7 Tagen führen würde selbst wenn diese das wollten. So ist rechtlich aus Sicht von PersonX diese Forderung bereits nicht weiter haltbar.


Aber Glück für eine fiktive Person Y, dass diese Mail (wahrscheinlich ohne Signatur) nicht als Widerspruch auf einen richtigen Bescheid eingelegt wurde -> das wäre ja dann ein Formfehler, welcher wahrscheinlich immer zwangsläufig zu einer Ablehnung führen kann, sondern nur auf eine banale Zahlungserinnerung.

Jetzt für einen aktuellen fiktiven Bescheid, besser und auch kostengünstig ist das Übersenden des Widerspruchs per Fax, wo der Sendebericht einen verkleinerten Abdruck enthält. Zusätzlich ist der Widerspruch im Orginal mit Normalpost zu senden. Alle anderen Versandarten betrachtet PersonX als nicht wirklich rechtsicher oder als zu teuer.

Was möglich wäre:

Widerspruch einlegen, Frist wahrscheinlich ca. 30 Tage nach "Bekanntgabe" und die Form insbesondere falls bedacht wird das per Mail zu machen beachten.

Vielleicht erstmal auch sich selbst fragen, wie der BS überhaupt darauf kommt, dass Person Y ebenso eine Person X sei, und warum Person Y rückwirkend für etwas zahlen sollte, wo wahrscheinlich bereits bezahlt wurde.
Das setzt natürlich voraus, dass falls Person Y besagte Person X sei, es auch noch eine Zahlung gab durch eine Person ungleich Person Y oder Person X, naja.
Im Einfachen Fall war PersonY falls diese die PersonX war oder ist, bereits zusammen mit anderen Personen A,B,C,D in einer Wohnung sofern eine Wohnung bewohnt wurde im Zeitraum bis zum Einzug in die aktuelle Wohnung beitragspflichtig, entweder voll oder teil. Der BS/LRA sucht sich eine Person aus allen aus oder schreibt alle an, ist ja wahrscheinich auch so geschen im fiktivem Fall, dass PersonX vieleicht teilweise befreit gewesen sein könnte, weil bereits eine Person C gezahlt hat, dass kann dieser BS/LRA aber nicht wissen, weil diese ja vielleicht nicht immer sehen können wer mit wem zusammen wohnt. Also müssen diese BS/LRA ja davon ausgehen, das PersonY zuvor auch irgendwo gewohnt hat, also sehen diese den alten Wohnort in den Daten des Meldedatensatz, welcher zum aktuellen Wohnungsbezug übermittelt wurde, neben weitener Daten -> Wohnadresse davor etc. Titel usw. Geprüft wird nicht ob da bereits bezahlt wurde, nein es wird einfach nur gefordert, wer zahlt hat dann Pech.

Wie vielleicht vorgehen, dass mit der Frist entsprechend weglassen weil rechtlich wahrscheinlich nicht haltbar.
Zusätzlich kann Person Y alle möglichen Gründe aufführen, am besten so persönlich wie nur möglich. Zudem die aktuellen Beitragszahlungen einstellen, weil wenn bereits nicht die Bereitschaft besteht einen vermeintlichen Rückstand zu bezahlen was wahrscheinlich in der Abwehr nur mittels Klage möglich sein wird, dann macht es ja Sinn das Geld entsprechend für die Klage auf zu spaaren.

Ein Widerspruch sollte also Daten enthalten, welche entweder belegen könnten, dass PersonY nicht PersonX war, oder dass zuvor bereits durch eine Person der möglichen Personen A,B,C,D tatsächlich gezahlt wurde.
Anderenfalls sollte zu einem vollständigen Widerspruch übergegangen werden, weil der Beitrag die persönlichen Rechte verletzt, welche durch das Grundgesetzt zugesichert werden ohne das entsprechend anzuzeigen.

Wie so etwas zum zweiten Punkt vielleicht aussehen kann als Beispiele

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

weitere mögliche Beispiele können über die Suchfunktion ermittelt werden


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Vielen Dank für deine Antwort, PersonX! Was ich mich aber frage: Wieso darf der BS einer Person A selbstverständlich Fristen stellen, Person A darf aber dem BS keine Fristen stellen?


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