Auch übersehen wurde die europäische Auflage der sozialen Ausgewogenheit; es kann nicht angehen, und steht auch in Widerspruch zu EU-Recht, daß jemand, der nur 1 Cent über jenem Betrag liegt, den ein sozialrechtlicher Hilfebedürftiger erhält, (bspw. Sozialhilfeempfänger), bereits den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.
Auszug aus dem Betragsservice-Hilfeportal:
Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
und zur Ermäßigung des RundfunkbeitragsWurde Ihr Antrag auf Sozialleistungen wegen zu hohen Einkommens abgelehnt?
Sie erhalten keine der auf der Vorderseite genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze
um weniger als 17,98 Euro überschreiten.
In diesem Fall können Sie eine
Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Dem Antrag ist als Nachweis ein ablehnender Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde uber die Einkommensüberschreitung beizufügen.
Unfassbar, was der BS sich rausnehmen darf ....