Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klage fertig,aber Beitragsbescheid und Festsetzungsbescheid nicht mehr vorhanden  (Gelesen 4170 mal)

G
  • Beiträge: 5
Person A hat nur den Widerspruchsbescheid für ihre Klage, reicht das aus?Laut swr soll man Beitrags,Festsetzungs und Widerspruchsbescheid mit der Klage zusammen einreichen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 17:47 von Tracker«

G

Gast

Mal etwas platt ausgedrückt:
Warum soll man etwas einreichen, was evtl. der SWR verbummelt hat? ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 5
Nein Leider hat die Frau von Person A die Bescheide verbummelt,sind ja auch vom August und September 2014 und sehen aus wie der übliche Müll vom Beitragservice.Person A hat nur den Widerspruchbescheid ,der ist noch "frisch".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Warum soll man etwas einreichen, was evtl. der SWR verbummelt hat? ;D
SWR wird's ja offensichtlich nicht "verbummelt" haben, wenn dagegen ja wie oben geschildert Widerspruch eingelegt wurde... ;)

...ggf. ankündigen, dass dieser im Original nicht mehr auffindbar ist und um Mitteilung gebeten wird, ob eine Zweitausfertigung nachgereicht werden solle. So oder so ählich würde ich es wohl machen, wenn ich ich wäre... ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 5
Danke, Person A wird erstmal die Klage einreichen, um die Frist zu wahren - und die Bescheide nachreichen, wenn erforderlich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2015, 20:19 von Bürger«

G

Gast

...ggf. ankündigen, dass dieser im Original nicht mehr auffindbar ist...
Also bei allen hier im Forum geposteten Gegendarstellungen der RA, haben die doch alles hübsch per Film noch im Archiv.
Somit würde ich darauf einfach nicht eingehen...und das man(n, Frau darf dies auch ;D) die selber verbummelt hat, kommt dann nicht unbedingt heraus.
Ich würde dies nicht mitschicken, denn so müssen die die Dinger wieder aus dem Archiv holen. KOstet auch wieder Zeit... ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
..es gehört aber wohl grundsätzlich erst einmal zur Vollständigkeit der Klageunterlagen.
Insofern könnte es etwas gewagt sein (und wäre überdies wohl auch unnötig), das lediglich zu "übergehen".
Raussuchen müssen die es ja offensichtlich ohnehin - eben z.B. für die Erstellung einer Zweitausfertigung ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G

Gast

Zitat
..es gehört aber wohl grundsätzlich erst einmal zur Vollständigkeit der Klageunterlagen.
Welcher Klageunterlagen?
Ich bin ein Bürger dieses Landes und hab von Klagen keine Ahnung! ;D
Ich weiß nichts von Vollständigkeit der Unterlagen und mein "Kleinhirn" sagt mir, was der SWR mir geschickt hat, muss er wohl noch in SEINEN Unterlagen haben. 8)
Zitat
Insofern könnte es etwas gewagt sein (und wäre überdies wohl auch unnötig), das lediglich zu "übergehen".
Lediglich zu übergehen, da gebe ich Dir Recht. Weglassen von Anfang an ist die bessere Variante!

Zitat
Raussuchen müssen die es ja offensichtlich ohnehin - eben z.B. für die Erstellung einer Zweitausfertigung ;)
Welcher Zweitausfertigung?

Warum sagt der SWR mir, was ich einzureichen hätte?
Muss dies nicht das Gericht anfordern im "Notfall"?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 5
Ist ja schön und gut,wenn der swr mir sagt was ich zusammen mit der Klage einreichen soll,ich kenn mich eben nicht so gut aus damit.Ich habe ja auch in meiner Klage angegeben das die Beitragsbescheide nichtig sind und aufzuheben wären.
Der swr sagte mir sogar an welches Verwaltungsgericht ich mich zu wenden hätte


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Versteht es einfach mal *informativ*, was der SWR dazu sagt.
Auch gibt es ja augenscheinlich Verfahrensgrundsätze, die weitestgehend allgemeingültig sind.
Meines Wissens wird sich das Gericht schon melden, wenn denen noch was fehlt.
Ob man vorsorglich darauf hinweist, dass die sich doch bitte melden mögen, wenn zur Vollständigkeit noch Unterlagen nachzureichen wären, muss jeder für sich selbst ausmachen.
Mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen. Versuch macht kluch... ;)
Es gibt noch weitaus wichtigere Dinge, denen sich unsereins widmen muss...
...also mal bitte nicht in Kleinigkeiten verlieren ;)

PS: Der Kläger ist der Kläger - und hat normalerweise für Vollständigkeit der Klage-Unterlagen zu sorgen...
...nicht der Klagegegner ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben