Versteht es einfach mal *informativ*, was der SWR dazu sagt.
Auch gibt es ja augenscheinlich Verfahrensgrundsätze, die weitestgehend allgemeingültig sind.
Meines Wissens wird sich das Gericht schon melden, wenn denen noch was fehlt.
Ob man vorsorglich darauf hinweist, dass die sich doch bitte melden mögen, wenn zur Vollständigkeit noch Unterlagen nachzureichen wären, muss jeder für sich selbst ausmachen.
Mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen. Versuch macht kluch...

Es gibt noch weitaus wichtigere Dinge, denen sich unsereins widmen muss...
...also mal bitte nicht in Kleinigkeiten verlieren
PS: Der Kläger ist der Kläger - und hat normalerweise für Vollständigkeit der Klage-Unterlagen zu sorgen...
...nicht der Klagegegner 