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Autor Thema: Falscher Name  (Gelesen 2237 mal)

T

TBI

  • Beiträge: 2
Falscher Name
Autor: 05. Februar 2015, 14:08
Moin zusammen,

ich möchte kurz ein Problem beschreiben.

Person A und Person B lernen sich kennen und ziehen ein halbes Jahr später zusammen. Dementsprechend sind sie unter ihrem Geburtsnamen bei dem Einwohnermeldeamt unter der angegebenen Adresse zu finden.
Die beiden mögen sich doch mehr als zuerst erwartet und beschließen zu heiraten. Person A trägt seit 1,5 Jahren den Nachnamen von Person B.
Jetzt macht die GEZ einen Datenabgleich beim Einwohnermeldeamt und die beschriebenen Personen finden jeweils einen Brief von der GEZ im Postkasten - adressiert an den Vornamen + den Geburtsnamen.
Theoretisch existiert in dem Haushalt Peron A aber nicht mehr, zumindest nicht unter dem Namen der auf dem Brief steht.
Leider ist der Brief geöffnet worden, weil sich Person A mit dem Thema GEZ nicht auseinandersetzt.

Kann der Brief jetzt ignoriert werden (weil er theoretisch gar nicht angekommen sein durfte) oder sollte mal den Brief eher wie es in beschrieben wird in einen anderen Umschlag legen mit der Aufschrift "versehentlich geöffnet, ungelesen zurück"?
Ein Konto eröffnen kann die GEZ ja nicht für eine Person die es unter dem Namen nicht mehr gibt.
Der Brief der auf den korrekten Namen adressiert war wird auf jeden Fall ungelesen zurückgeschickt.

Vielen Dank für die Hilfe und Gruß
TBI


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Re: Falscher Name
#1: 05. Februar 2015, 16:02
Hallo.

Der Beitragsservice / die ehemalige GEZ kann sogar ein Konto für Hunde erstellen... ;D

Was haben Personen A + B denn für Briefe bekommen? Erst könnten A + B m.E. rechtlich völlig irrelevante Briefe mit Bitten nach den Daten, dann Mahn- und Drohbriefe, dann eine Zwangsanmeldung mit Zuteilung einer sog. Beitragsnummer etc. bekommen, auf die die fiktiven Personen A + B gar nicht reagieren müssten.

Irgendwann könnten A + B dann vielleicht beide ca. 9 Monate nach dem ersten Brief einen rechtlich relevanten Beitrags- oder Feststellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung bekommen.
Eine Person könnte sich dann abmelden mit dem Hinweis dass die andere Person, mit der sie in einem Haushalt wohnt, für die Zahlungen zuständig ist, das geht sogar angeblich online. Die andere Person könnte dann fristgerecht dem Bescheid widersprechen, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird, und dann auch auf den falschen Namen hinweisen. Wie man den Widerspruch formulieren könnte steht hier im Forum.

Und dann passiert wahrscheinlich außer evtl. rechtlich irrelevanten Schreiben und/oder weiterer Bescheide (denen A + B auch widersprechen könnten) lange nichts, obwohl darauf ein positiver oder negativer Widerspruchbescheid von denen kommen müsste - weil der BS und die örR wohl wissen wie unsicher deren Rechtslage ist... ;D

Frei 8)

(...der vor 14 Monaten den ersten Brief von denen bekommen hat, gerade schon wieder einen rechtlich völlig irrelevanten Brief von denen abgeheftet hat und nicht darauf reagieren wird. Vielleicht möchte ja irgendwann der Richter bei meiner Klage beim VG, falls die es soweit treiben, ja die Post sehen...  ;D >:D )


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

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TBI

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Re: Falscher Name
#2: 05. Februar 2015, 16:34
Moin,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Jetzt wo Du es schreibst - ich habe auch schon davon gelesen, das Tiere direkt als Beitragszahler angeschrieben werden :o
Es ist erst der erste Brief von den Verbrechern mit der Info das seit dem 01.01.2013 der Beitrag nur noch für eine Wohnung gilt egal wie viel Geräte man besitzt.
Insofern aktuell noch irrelevant und A+B werden die Schreiben bis Sie Beitrags- oder Feststellungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrungen bekommen erst mal ignorieren. und ab dann auf den falschen Namen hinweisen.
Danke!


Beste Grüße
TBI


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