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Autor Thema: Zwangsvollstreckung  (Gelesen 3117 mal)

n
  • Beiträge: 2
Zwangsvollstreckung
Autor: 03. Februar 2015, 11:47
Hallo,
ich habe das Forum durchsucht aber konnte kein Thema mit genau den selben Punkten finden, deswegn hier meine Frage:
Wenn Person A einen Festsetzungsbescheid bekommen hat, ist das doch eigentlich nicht mehr rechtswidrig!?
Morgen kommt der GV zu Person A und sie hat absolut keine Ahnung was sie da sagen oder machen soll. Hat sich zwar schon viele Sachen durchgelesen aber das sind so viele Informationen dass Person A das Gefühl hat jetzt gar nichts mehr zu verstehen.
Das Schreiben vom GV hat einen Stempel vom Gericht und im Anhang ist die Aufstellung rückständiger Forderungen des Rundfunks. Postanschrift ist mit drauf und unten steht dass dieses Schreiben obwohl von elektronischer Datenverarbeitungsanlage gefertigt wurde trotzdem ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam ist.
Person A blickt einfach gar nicht mehr, da jeder unterschiedliche Briefe bekommt und keiner mit ihren übereinstimmt :(

Liebe Grüße


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G
  • Beiträge: 1.548
Re: Zwangsvollstreckung
#1: 03. Februar 2015, 16:47
Sind die Bescheide wirklich nachweislich zugestellt worden? Also mit Einschreiben mit Rückschein oder von einer Amtsperson persönlich? Oder nur als einfacher Brief ohne Zustellnachweis?

Hier steht alles drin:
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html


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n
  • Beiträge: 2
Re: Zwangsvollstreckung
#2: 03. Februar 2015, 20:42
Die kamen immer nur als normaler Brief. Kann Person A dann einfach sagen, sie hätte nie was bekommen?
Ah hab den link eben erst gesehen..ich lese mich durch. Vielen Dank :)


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Re: Zwangsvollstreckung
#3: 04. Februar 2015, 00:27
Das Thema ist im Forum ausgiebig behandelt.
Eine Suchanfrage liefert mit Begriffen wie "Zwangsvollstreckung u.a. diese Information:

Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt

Zu all dem siehe bitte u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
...........................................................................


Bitte unbedingt noch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Eine Mehrfachdiskussion bereits ausgiebig behandelter allgemeiner Themen ist im Forum aus Übersichts- und Kapazitätsgründen nicht vorgesehen.
Danke für die Berücksichtigung.


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