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Autor Thema: Klage am VG Gelsenkirchen / Beschluss und Aufforderung des Gerichts  (Gelesen 15845 mal)

s
  • Beiträge: 141
Person A könnte so oder ähnlich formulieren, eine Einzelrichterübertragung lehnt die Person ab da es von grundsätzlicher Bedeutung ist und besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist.

Dann sollte eine Begründung folgen warum die Person das so sieht, möglichst mit Verweisen auf die verletzten $$ und oder Artikel des z.B. GG


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s
  • Beiträge: 516
Das alles macht dem Gericht und dem WDR richtig Arbeit und ist doch eine nette Antwort auf deren Einschüchterungsversuche?

Erwartet hier wirklich jemand ein Entgegenkommen des Gerichts dadurch, dass man ihm unnötig Arbeit aufhalst?


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M
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Zum Eilverfahren kann ich nichts sagen da ich mich nicht mit dem Darmstädter Urteil beschäftigt habe.

Vom Gericht:

…...um Mitteilung gebeten, ob das vorliegende Klageverfahren noch durchgeführt werden soll oder die Klage zurückgenommen wird. Wobei im Falle der Klagerücknahme......

Für den Fall, dass die Fortführung des Verfahrens gewünscht werden sollte, wird um
Mitteilung gebeten, ob auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet wird.

Zum Hauptverfahren, ist doch ganz einfach:
- Die Klage wird nicht zurückgenommen, das Verfahren soll fortgeführt werden
- Wegen laufender Berufungsverfahren nach Verhandlungen am VG Stuttgart (2x1.10.2014), Freiburg (02.04.2014) Az.: 2 K 1446/13 und Koblenz beantrage ich das Verfahren ruhendzustellen bis in diesen Fällen eine höchstgerichtliche Entscheidung gefallen ist. Auf eine mündliche Verhandlung kann in diesem Falle verzichtet werden.
-----
Dann kommt es darauf an ob der WDR dem Ruhendstellen zustimmt. Wenn Dir andere Verfahren bekannt sind wo dies funktioniert hat dann erwähne dies!

AZ für Stuttgart siehe Kalender 01.10.
Freiburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11087.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.15.html
Koblenz: Stichwort RA Bölck, Suchfunktion benutzen

Zum Thema ruhendstellen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9982.msg81399.html#msg81399

Viel Erfolg!
M.

Gibt es in der Sprungrevision Freiburg schon was Neues? Wird es eine Revision oder eine Sprungrevision geben? Gibt es generell Aktenzeichen, die Person X anführen kann, warum sie ihr Verfahren ruhend stellen möchte? -> Person X möchte ihren Antrag gerne begründen, so nach dem Motto: "Beantrage das Ruhen des Verfahrens, da AZ X und Y sich mit ähnlichen Klagegründen in Revision befinden..."
Bezüglicher welcher Vorschrift kann man die Übertragung auf einen Einzelrichter ablehnen? Wie muss man das formulieren?

Person X hofft auf schnelle Antwort zu diesen Fragen, da sie ihre Antwort bald mal abschicken muss!
Danke!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 01:33 von Bürger«

M
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Trotz oben stehender Anfrage hat Person X mal eine Formulierung für eine Antwort erstellt. Diese sieht wie folgt aus. Person X würde sich über Feedback freuen:

Zitat
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Verwaltungsstreitverfahren
Person X ./.  Westdeutscher Rundfunk

- AKTENZEICHEN HIER –

teile ich mit, dass das vorliegende Klageverfahren nicht zurückgezogen wird. Das Klageverfahren soll weitergeführt werden.

Zudem beantrage ich das Ruhen des Verfahrens, bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung in einem ähnlichem Fall (vgl. hierzu auch die Sachlage des Verfahrens AZ ANDERES AKTENZEICHEN Ihrer Kammer).
 
Zahlreiche ähnlich lautende Verfahren befinden sich bereits in der Revision (vgl. erstinstanzliche Entscheidungen baden-württembergischer Verwaltungsgerichte zur Frage der Zulässigkeit einer Rundfunkbeitragserhebung: VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14).

Sollte dem Antrag zum Ruhen des Verfahrens nicht zugestimmt werden, kann nicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet werden. Das Übertragen auf den Einzelrichter ist abzulehnen, weil das Verfahren grundsätzliche Bedeutung hat. Aufgrund der Schwierigkeit der zu entscheidenden Rechtsfragen, bitte ich, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden, um eine Entscheidung durch die gesamte Kammer.

Mit freundlichen Grüßen
Person Phantomas X

Was meint die Community? Person X ist bewusst, dass alle Fronten direkt geklärt werden. Vielleicht sollte man aber abwartender vorgehen und z.B. die Sache mit dem Einzelrichter noch gar nicht ansprechen? Person X ist sich nicht klar, an welcher Stelle des Verfahrens überhaupt so eine Ansage vom Gericht käme. Müssten die das rechtzeitig mitteilen, wenn ein Einzelrichter entscheidet, oder muss Person X das besser im Vorfeld bereits ansprechen, damit es nicht hinterher ein Einzelrichter wird?

Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 01:29 von Bürger«

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  • Beiträge: 122
Es gibt Neuigkeiten bei Person X.

Das Gericht hat Person X heute ein neues Schreiben zugestellt, das klar zeigt, wo die Reise hingehen soll. Nach o.g. Schreiben kam die folgende Antwort. Person X fragt sich: Wie kann weiter verfahren werden? Diese Sache scheint doch aussichtslos zu sein.



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n
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ein wahrer Schlag ins Gesicht gegen Person X seitens des Gerichts!

Es wird sich dort eindeutig zu einfach gemacht.

Welche rechtliche Möglichkeiten hätte man? Zumal die Unanfechtbarkeit des Beschlußes angemerkt ist.
Aus meiner Laiensicht würde ich meinen, dass man ohne juristische Hilfe / Beistand nicht mehr weiterkommen wird.


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B
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Nicht ganz erfreulich, jedoch für mich auch "irgendwie" verständlich. Pers. X reicht eine Untätigkeitsklage ein, weil die ÖR nicht reagieren und fordert dann das Gericht dazu auf, die Klage ruhen zu lassen? Oder versteh ich das falsch?

Da sieht man wieder, das man der Willkühr des Gerichts ausgesetzt ist...


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

M
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Nein, Person X hat keine Untätigkeitsklage eingereicht, sondern NUR dem BS gegenüber gedroht, da sich lange Zeit gar nix tat.


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PersonX hat übrigens bis heute so gut wie kein Schreiben der Gegenseite gesehen, obwohl dort Briefwechsel nachweislich stattfinden (sichtbar in einem Schreiben des ÖR). Kann PersonX da nicht auch mal Dampf machen, nun, da die Sache sowieso verloren scheint?


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T
  • Beiträge: 268
Mit wem schreibt den die Gegenseite?

Für mich sieht es danach aus, dass das Gericht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten selbst nicht erforschen will... Es reicht doch dem Kläger zu sagen etwa, dass beispielhaft beim VG Gießen ein ähnliches Verfahren ruhend gestellt wurde. Die Gerichte haben eigene Plattform, um nach Urteilen und dem ganzen zu suchen.


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  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zitat
... liegen zwischenzeitlich zahlreiche gerichtliche Entscheidungen anderer Gerichte...

Das wurde also gefunden, die anhängigen Revisionen nicht? Rechtskräftige Entscheidungen liegen für Einzelfälle aus Verfahren unterster Ebene vor. Sie wurden rechtskräftig aus individuellen Entscheidungen des Beitragsschuldners heraus. Vermutlich weil der Beitragsschuldner das Handtuch geworfen hat, sich seinem Schicksal ergeben hat. Das lässt jedoch nicht den Schluss zu das es sich um eine einfache, rechtlich geklärte Angelegenheit handelt oder das hier gar die Rechtmässigkeit nachgewiesen wurde, sondern Aufgrund der Vielzahl der Fälle das hier sehr wohl rechtlich einiges im Argen liegt. Entscheidend ist ein rechtskräftiges Urteil in abschliessender Instanz.

Wenn das Urteil des Einzelrichters zur Hauptsache ähnlich begründet wird, würde ich alle "zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen" auflisten lassen und angeben das es für mich wichtig wäre für die Revision. Dann würde ich mir die Arbeit machen und die Urteile vergleichen, eine Aufgabe die der Richter hätte bestimmt machen müssen.
Meine Ansicht dazu würde ich noch vorher an den Einzelrichter zur Kenntnis geben und ausdrücklich die rechtzeitige inhaltliche Weiterleitung der Schriftstücke der Gegenseite, sonst würde die eigene Verteidigung umso mehr erschwert werden im Kampf David vs Goliath.

Hier besteht die Gefahr der Schubladenrechtssprechung. Du kommst in die Schublade Beitragsschuldner und bekommst den Textbaustein A47/13 zugestellt.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Die, die kein Geld haben, aber gute Begründung, bekommen Revision und können finanziell nicht weiter machen.
Die, die durch den ganzen §§ Irrgarten nicht durchblicken, werden abgebügelt. Heißt nicht, das die dumm sind!
Die, die sich nie zuerkennen gaben, werden erfasst, aufgeschreckt (GV), und man findet raus, wie wehrhaft der Mensch ist.
Die, die schon eine gute Begründung im Widerspruch hatten, bekommen keinen Bescheid, um Verhandlungen zu verschleppen.
Die, die gute Anwälte (mehrere) sich leisten können, werden erst ernüchtert, und im Hinterzimmer neues ausgehandelt.

Man wird Zwangsmitglied im Verein "schützt die Demokratie"  ;D die Teilnahme ist freiwillig, aber der Beitrag ist fällig.

Man kann noch froh sein, das sie nicht noch einen zwingen 5 Stunden am Tag TV zuschauen, auf der Arbeit in den Pausen Pflicht - TV und wer Tüten klebt 16 Stunden. BASTA!!
Dann müsste man auch noch in der Technik investieren!!

Ohmanomanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

B
  • Beiträge: 422
Mein VG hat mich angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob das Verfahren weitergeführt werden soll. Es seien bereits durch die Kammer Urteile zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen worden. Dass die Klagen womöglich in die Berufung gegangen sind, und damit NICHT rechtskräftig geworden sind, wird nicht erwähnt...

Es ist m.M.n. wichtig, den Kammern zu erklären, dass die anderen Urteile ähnlich, jedoch nicht identisch sind, da doch jeder seine persönliche und damit abweichende Begründung haben wird. Also kann nicht alles über einen Kamm geschert werden. Der eine, der sich in seiner Religionsfreiheit verletzt fühlt, ist nicht gleichzusetzen, mit dem anderen, der in dem Rundfunkbeitrag eine Steuer sieht. Genau das ist aber das, was die Gerichte machen. Wird die eine Klage wegen Begründung XXX abgewiesen, berufen sich die anderen Kammern darauf und weisen Begründung YYY ebenso ab, ohne das das eine was mit dem anderen gemein hat und das die Sachlage erneut geprüft wurde. So kann man sich seine Arbeit als Richter leichter machen...

Ferner solltest du über jeden Schriftwechsel des Gerichts mit der Gegenpartei unterrichtet werden, oder? So kenne ich das aus anderen Verfahren (habe leider so einige hinter mir).


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