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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Stadt erhalten  (Gelesen 10162 mal)

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  • Beiträge: 12
Hallo Zusammen,

nachfolgend möchte ich den weiteren Verlauf und aktuellen Stand meiner Person X schildern:

Aus der "Klage" wurde ein "Eilverfahren" und eine "Hauptsache" gemacht.
Da der WDR einer Aussetzung der Vollstreckung bis zur Entscheidung in der Hauptsache zugestimmt hat, wurde das Eilverfahren mittlerweile beendet.
Auch die Vollstreckungsankündigung der Stadt wurde "auf Eis gelegt".
Im Hauptverfahren bat meine Person X darum, über ähnlich gelagerte Fälle (und deren Entscheidungen), die an diesem Gericht in den nächsten Monaten verhandelt und entschieden werden VOR ihrem Verfahren zu informieren. Meine Person X dürfe dann VOR ihrem weiteren Verfahren entscheiden, ob sie die Klage weiter verfolgt oder zurückzieht. Beim Zurückziehen würden nur 1/3 der Kosten fällig.
Für die bisherigen VWG-Dinge bekam sie nun eine Rechnung über 52,50€ - bei einem Streitwert von 500€.

Der Richter war wirklich ausgesprochen freundlich, erklärungs- und hilfsbereit. Es gibt wohl so einige Klagen, mit denen sich das Gericht, wie gesagt, in diesem Frühjahr beschäftigen will. Natürlich sagte er nichts konkretes zu der Frage, welche Chancen er denn sehe, aber ihm war dann doch zu entlocken, dass die Urteile, die er kennt, zu 100% für den Beitrag waren und er nicht davon ausgeht, dass das ganze System gecancelt würde (er hat das natürlich eloquenter und mehr durch die Blume ausgedrückt ;-)).

Meine Person X fand auch die Möglichkeit sehr gut, vor der eigenen Klage die Ergebnisse anderer, gleicher Klagen abzuwarten bzw. die eigene dann zurückzuziehen, wenn es keine Chance mehr gäbe.

Nun, die Rechnung an die Justizkasse ist bezahlt, jetzt heißt es abwarten und hoffen, dass die Entscheidung doch positiver ausfällt.

Gruß

nieeGEZahlt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 12:09 von Bürger«

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  • Beiträge: 4.011
Das Problem mit dem Zurückziehen wird hier im Forum bereits diskutiert und welche Vor/Nachteile damit verbunden sind. Die erste Empfehlung daraus, statt "zurückziehen -> also aufgeben" das Verfahren ruhend zu stellen um die Urteile der OVG abzuwarten.

Die Klage zurücknehmen? Welche Optionen stehen zur Verfügung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12594.msg84824.html#msg84824


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 17:08 von Bürger«

 
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