Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich beziehe mich in diesem Beitrag auf die Klage der "Person SIK" vor dem Verwaltunsgericht Hamburg.
SIK hat am 15.12.2014 gegen den NDR beim Gericht klage erhoben und nun das angehängte Schreiben erhalten.
SIK würde diese Community gerne um Rat bitten:
Vor diesem Hintergrund wird gebeten mitzuteilen, ob das Eilverfahren XXX für erledigt erklärt wird.
Zugleich wird um Mitteilun gebeten, ob für das Eilverfahren eine Übernahme der Verfahrenskosten erklärt wird.
Im Fall einer Kostenübernahme reduzieren sich die Gerichtsgebühren von 3 Gebühren (105 €) auf eine Gebühr (35 €).
Darüber hinaus kann von der anderen Seite eine Auslagenpauschale (20 €) geltend gemacht werden.
SIK versteht nicht ganz warum hier die Rede von einem Eilverfahren ist, deutet das oben ausgeführte Zitat aber als ein Angebot, nur ein drittel der Verfahrenskosten tragen zu müssen, wenn er die Klage fallen lässt. Stimmt das so?
SIK hatte sich natürlich vor der Klageerhebung schon viele Beiträge in diesem Forum durchgelesen und hatte damit gerechnet, dass Verfahrenskosten von ca. 105€ auf ihn zukommen werden. SIK hat vor, zu antworten, dass das Eilverfahren von seiner Seite aus nicht für erledigt erklärt wird und dass auch keine Übernahme der Verfahrenskosten erklärt wird. SIK geht davon aus, dass ihm die Verfahrenskosten von 105€ dann letztendlich doch auferlegt werden - und damit kann SIK leben :-)
Hat SIK das Schreiben richtig gedeutet und würde eine solche Antwort dazu führen, dass das Verfahren fortgesetzt würde?
Das in dem Schreiben zitierte Urteil des VG Hamburg vom 17.07.2014 5371/13
(hier zu finden:
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=D0EE59E4F4B727BF37EAB3766448FAB8.jpj4?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent)
beinhaltet viele Punkte, die auch SIK in seiner Klagebegründung aufgeführt hat. Daher befürchtet SIK, dass seine Klage in bezug auf das Urteil sofort abgeschmettert werden wird. SIK überlegt auch, in seinem Antwortschreiben gleich das Ruhen des Verfahrens in Erwartung einer höchstrichterlichen Entscheidung zu beantragen, wie es in diesem Beitrag thematisiert wurde:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.htmlMeint ihr, dass es sinnvoll ist, dies zu beantragen?
Außerdem überlegt SIK, die Klagebegründung durch eine weitere Argumentation zu erweitern, die nicht in dem o.g. Urteil behandelt wurde.
Die Argumentation stützt sich darauf, dass es für den örR technisch einfach und kostengünstig zu realisieren sei, nur von den Bürgern gebühren zu erheben, die ihre Leistungen auch tatsächlich nutzen wollen. Alle Leistungen, die über das Internet angeboten werden, könnten z.B. über ein Subskriptionsmodell vertrieben werden, sodass jeder Bürger über ein kostenpflichtiges Nutzerkonto bei der ö.r. Anstalt seines Vertrauens ;-) nur die Medien bezieht, für die er auch bezahlen möchte.
SIK ist auch auf folgendes "Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen" gestoßen und glaubt, das zur Untermauerung seines Arguments nutzen zu können.
(hier zu finden:
https://www.wohnungsabgabe.de/2014-12-15-gutachten-medien.pdf)
SIK ist sich unsicher, ob es an dieser Stelle überhaupt noch möglich ist, seine Klage zu erweitern und wenn ja, ob die o.g. Argumentation Aussicht auf Erfolg hat.
SIK fragt sich auch, ob es unsinnig oder widersprüchlich ist, in seinem Antwortschreiben sowohl das "Ruhen" des Verfahrens, als auch eine erweiterung der Klagebegründung zu beantragen.
Da SIK beruflich verdammt viel zu tun hat und sich -wenn überhaupt- nur am Wochenende mit diesem ganzen Mist befassen kann, fürchtet er, dass er es nicht schafft, rechtzeitig eine gut formulierte Argumentation für die Erweiterung seiner Klage produzieren und abschicken zu können.
Ist es möglich, dass SIK erstmal ein "Vorab-Schreiben" formuliert, in dem er den Richter aufgrund mangelnder Zeit um eine erweiterung der Antwortfrist bittet?
OK, das wars erstmal...
SIK bedankt sich schonmal im Voraus für jeden Ratschlag aus dem Forum... :-)