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Autor Thema: Klageantrag - Formulierung und - gegen wen ?  (Gelesen 1933 mal)

K
  • Beiträge: 76
  • "Geist ist geil"
Klageantrag - Formulierung und - gegen wen ?
Autor: 15. Dezember 2014, 11:02
Hallo,

mal eine Frage zum Verständnis zum Klageantrag, den Person A nun vorbereitet bzw. vorab eine Fristverlängerung beantragt:

1.  Erhebt A Klage gegen die Rundfunkanstalt ? Also gegen die
- Festsetzungsbescheide,
- den Widerspruchsbescheid
- sowie gegen Säumniszuschläge
- und auch auf "Aussetzung der Vollziehung / Vollstreckung" (darauf bekam A ja gar keine Antwort im Widerspruchbescheid - wie könnte A das in die Formulierung mit einbringen ?)

so hat A das bisher verstanden ...

oder

2. gegen das Bundesland bzw. die Länder ..., also gegen den Rundfunkstaatvertrag insgesamt, da wäre ja die Rundfunkanstalt die falsche Beklagte ?

A nennt ja als Grund seiner Zahlungsverweigerung die Grundrechte etc., die diesem Vertrag und damit der Beitragsforderung entgegenstehen.

 Sorry, vielleicht sieht man aber auch nur vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr ... ::)

Hier mal sein derzeitiger Vorschlag:

               Klage
               In Sachen
 

von Person ABC      - Kläger -
 
gegen den

(zuständigen) Rundfunk (xDR),str. Ort    - Beklagter -


Es wird beantragt, den Beklagten zur Aufhebung der Bescheide vom xx.10.2014 sowie vom yy.11.2014 und Festsetzung von Säumniszuschlägen,
des Widerspruchsbescheids vom xy.11.2014, Eingang xy.11.2014, und der Stattgebung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung zu verurteilen,
sowie die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
 
Begründung
Die o.g. Bescheide verletzen mich in meinen Rechten.
(Eigentlich verletzt mich ja der Rundfunkstaatsvertrag in meinen Rechten, oder ?)
 
Wegen der komplexen Rechtslage erbitte ich eine ausreichend lange Frist für die Ausarbeitung eines Sachvortrags und einer rechtlichen Begründung meiner Klage.
(Die brauch' ich wohl auch, um das alles hintereinander zu bekommen ...) :-[

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und eine schriftliche Information

.

Vielen Dank für Infos und Tipps

Hardy


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2014, 00:21 von Uwe«
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

P
  • Beiträge: 35
Es wäre ganz gut zu wissen wie der fiktive Stand der Dinge bei  Person A ist bevor Person A unüberlegt gegen irgendwas "Klage einreicht" und evt. unnötig Kosten entstehen.


Edit Bürger
Ergänzend sei verwiesen auf:

Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.0.html

Der Klagegegner geht aus der Rechtsbehelfsbelehrung des (Widerspruchs-)Bescheids hervor und ist bis jetzt immer die jeweliige Landesrundfunkanstalt.
Geklagt wird in den allermeisten Fällen vor allem wegen formeller und materieller Verfassungswidrigkeit der Rechtsgrundlage, d.h. des RBStV. Spätestens vor dem BVerfG wird damit ja sozusagen auch der Gesetzgeber indirekt mit "verklagt", wenn man das so sehen will... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Dezember 2014, 00:24 von Uwe«
Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

 
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