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Autor Thema: Mitbewohnerin erhält Vollstreckungsankündigung, Hauptmieterin in Klinik  (Gelesen 14572 mal)

S
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....wenn man in Betracht zieht, dass man sich im Forum "gez-boykott" befindet und ein ungültiger, verfassungswidriger Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zetiert wird, um sich mit diesem Problem zu beschäftigen?!

"Die Sache ist einfach" schrieb ich. "Einfach. Für alle." schreibt der Gegner. Ja einfach. Sinn der Umstellung war auch das
ganze "besser verständlich" (O-Ton "Beitragsservice") zu machen, weil wir alle blöde Kühe sind.

Sie wollen Geld, wir müssen ihnen Geld geben. Einfacher geht es nicht. Und wenn ich es nicht kann, holen sie es vom Mitbewohner. Das ist Gesetz, weil der Gegner Einfluss auf alle Staatsgewalten hat. Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.

Einfach. Leicht verständlich. So funktioniert die Bundesrepublik Deutschland. Wenigstens, wenn es um diese privilegierte Anstalten geht.


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C
  • Beiträge: 173
... Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
....
Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn.

1. Wenn sich herausstellt, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig oder unrechtmäßig ist, kann das Vollstreckungsorgen die Vollstreckung niederlegen. Im Fall der              Nichtigkeit muß es das sogar.
2. Ist es sehr wohl Aufgabe des Vollstreckungsorgens, den Verwaltungsakt (Vollstreckungsersuchen) auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie tun es nur einfach icht, weil der         Beitragservice
        a. ihnen vorlügt, es wäre alls rechtmäßig, und die sich darauf verlassen !
        b. die nicht autom. die Unterlagen erhalten, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen zu können.

Es fängt doch schon damit an, dass der BS das Vollstreckungsersuchen stellt, wozu sie aber nicht berechtigt sind.....


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
... Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
....
Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn.

1. Wenn sich herausstellt, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig oder unrechtmäßig ist, kann das Vollstreckungsorgen die Vollstreckung niederlegen. Im Fall der              Nichtigkeit muß es das sogar.
2. Ist es sehr wohl Aufgabe des Vollstreckungsorgens, den Verwaltungsakt (Vollstreckungsersuchen) auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie tun es nur einfach icht, weil der         Beitragservice
        a. ihnen vorlügt, es wäre alls rechtmäßig, und die sich darauf verlassen !
        b. die nicht autom. die Unterlagen erhalten, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen zu können.

Es fängt doch schon damit an, dass der BS das Vollstreckungsersuchen stellt, wozu sie aber nicht berechtigt sind.....

...da schließe ich mich an!
Daher wäre es auch sinnvoll sich dem eigentlichen Thema (verfassungswidriger und ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsverrag) zu widmen, bzw. dem Themenersteller und auch den anderen Ratsuchenden zu erklären, dass hier zurecht Hilfe angeboten wird um seine Rechte zu schützen und durchzusetzen!

Einige geben ja schon nach den ersten Informationsbriefen von einem rechtsunfähigen (!) Beitragsservice auf, auf Grund der (angeblich) zu erwartenen Resultaten...  ::) anstatt mit der Masse an Verweigerer weiter zu machen!

Hier sind nicht nur Wenige die keine Lust mehr haben, nicht entscheiden zu dürfen wo man sich informieren darf oder ein Unternehmen zu finanzieren, welche ssogar u.a. ein Rentensystem für ihhren Wohlstand erfunden haben..

Ich bin der Meinung: auf die Urteile abwarten und bis dahin die Zahlungen einzustellen bzw. zu verweigern und unwissende Vollstrecker ruhig kommen lassen ("in unserem unsouveränen Staat"  -> DenHaag 2012")!

EDIT> da der Vollstrecker offensichtlich die beantragte Zwangsvollstreckung nicht einer Prüfung unterzog, hat sich das Problem wohl auch für den Themenersteller erledigt!  Sofern Urteile der diesbezgl. Klagen noch nicht gefällt wurden!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 15:30 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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Warum diese -- Entschuldigung! -- blöde Diskussion über Sachen, die wir seit langem wissen?

Warum ? Die Sache ist einfach.
Diese deiner Meinung nach blöde Diskussion hast du doch selbst erst mit den mehreren folgenden Beiträgen ins Rollen gebracht.

Und wenn E "befreit" ist, dann auf kosten von A, B, C und D. Befreiung bedeutet, dass der Beitragsservice sich nicht von E
bedient, sondern von den anderen. Sozialstaat auf Kosten von Privatpersonen.

Du konntest dir wieder mal einen neidischen Seitenhieb auf die vom Beitrag Befreiten nicht ersparen.
Dabei hatte der Eingangspost des Threaderstellers nicht den geringsten Anhaltspunkt , um den Aspekt der Beitragsbefreiung überhaupt anzuschneiden.

Die über Hartz4 Befreiten waren dies auch schon vor 2013. Diese können nichts dafür , dass du als eingeschworener Nichtnutzer ab 2013 deren Rundfunkkonsum mit finanzieren sollst.
Vorher hat es dich doch sicher auch nicht interessiert. Auch nicht , dass viele Nichtnutzer jahrelang trotzdem für nass gezahlt haben.
Beschwere dich doch dort wo es hingehört , aber ziehe bitte nicht ständig die Hartz4-Befreiten mit in deine Argumentationen hinein.




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Schrei nach Gerechtigkeit

S
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Du konntest dir wieder mal einen neidischen Seitenhieb auf die vom Beitrag Befreiten nicht ersparen.

Hat nicht mit Neid oder Seitenhieb zu tun, auch nicht etwas gegen die Befreiung an sich, sondern damit, die Widersprüche des Systems zu zeigen.

Ich habe es auch mit der Befreiung von Behinderten gemacht, das hat ebenso nichts mit Neid zu tun. Und selbstverständlich bin ich für die Wiederherstellung des Nachteilausgleichs.

Der Verfasser des Ausgangspost soll es wahrnehmen: hat ein Problem, dasselbe Problem, das wir alle hier haben. Es sei, er findet eine Lösung mit dem Hauptmieter. Die GEZ kann auch den Hauptmieter befreien, dann ist es alleiniges Problem des Untermieters. Und warum soll der Hauptmieter den Rundfunkkonsum des Untermieter zahlen? Weil Rundfunkkonsum mit Wohnung zu tun hat?!




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 21:31 von Sophia.Orthoi«

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  • Cry for Justice
Die Widersprüche waren in anderer Form auch schon vor 2013  vorhanden , nur haben diese dich damals noch nicht wirklich interessiert. Weil die neuen Widersprüche ab 2013 dich erst dann betroffen haben und es für DICH somit persönlich ungerecht geworden ist.
Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....
Nur das dieses persönliche Pech DU jetzt leider hast.
Sorry , aber eine gerechte Lösung für alle wird es unter Zwang niemals geben können.
Irgendein sich dann heraus kristallisierender Personenkreis wird immer der Dumme sein.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2014, 21:48 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....

Sicher gibt es viele Beispiele himmelschreiendes Unrechts, die Dir egal sind, weil Du unbeteiligt bist.

Rundfunk lag (und liegt) mir fern. Ich bin jetzt betroffen und soll mich mit Rundfunkgesetzgebung beschäftigen.

Wie viel Zeit verbringst Du am Tag mit Sachen, die Dich nicht betreffen?


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  • Cry for Justice
Dass vorher viele zahlende Nichtnutzer die Doofen waren ist für dich wohl halt deren persönliches Pech gewesen....
Ich bin jetzt betroffen und soll mich mit Rundfunkgesetzgebung beschäftigen.
Damit hast du dich doch auch schon vor 2013 gründlich genug zu beschäftigen gewusst und konntest so deine Vorteile daraus ziehen.
Viele andere haben das aus Unkenntnis eben versäumt und sind so unwissentlich über Jahre hinweg benachteiligt worden.
Ich empfinde die Regelung ab 2013 als etwas wie ausgleichende Gerechtigkeit.
Erst die neue Regelung ab 2013 hat viele stutzig gemacht , was bisher schief gelaufen war.
Normalerweise wäre diese schon viel früher fällig gewesen...


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Schrei nach Gerechtigkeit

G

Gast

- Vor 2013 hatte jeder die Wahl, ob man sich auf eine Kommunikation mit der GEZ einlässt oder nicht.
   Hat man sich angemeldet oder breitschlagen lassen sich anzumelden, so war man selbst Schuld.

- Ab 2013 wird man nun vom BS zwangsangemeldet, auch gegen den eigenen Willen. Das ist die Grund-
   lage dafür, dass Bescheide in's Haus flattern. Das ist für mein Empfinden etwas grundlegend anderes
   und zumindest vom Standpunkt her, dass die örR-Finanzierung nicht notwendig ist, ganz und gar nicht
   ausgleichende Gerechtigkeit!

Ich will damit sagen: Dein Spruch von wegen 'ausgleichender Gerechtigkeit' geht in Richtung BS-Argumentationskette  :-\

Naja, aber ob so oder so ist das alles OT


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- Vor 2013 hatte jeder die Wahl, ob man sich auf eine Kommunikation mit der GEZ einlässt oder nicht.
   Hat man sich angemeldet oder breitschlagen lassen sich anzumelden, so war man selbst Schuld.
Stimmt , und genau deswegen war dies ein unhaltbarer Zustand. Die Gleichgültigen und Nicht Informierten über Ausstiegsmöglichkeiten waren die Dummen. Für die Schlauen oder die sich dafür hielten war keine nachhaltige Kontrolle möglich. Die Schnüffler konnte man schließlich mit etwas Geschick an der Nase herum führen. Den ehrlichen Nichtnutzern sind damals Unmengen an unehrlichen Trittbrettfahrern gefolgt.
Ich will damit sagen: Dein Spruch von wegen 'ausgleichender Gerechtigkeit' geht in Richtung BS-Argumentationskette  :-\
Auch wenn ich mir hiermit keine Freunde mache , so falsch war die Regelung ab 2013 nun auch wieder nicht. Besser und gerechter ist es dadurch natürlich auch nicht geworden.
Ich will damit sagen: Eine Zwangsabgabe zwingt alle in den gleichen Topf und muss daher für alle gleichermaßen gelten . Sie darf nicht durch unkontrollierbare Schlupflöcher verwässert werden.
Dem Übel kann und muss anders begegnet werden als das Argument Nichtnutzung ständig überzustrapazieren.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Dem Übel kann und muss anders begegnet werden als das Argument Nichtnutzung ständig überzustrapazieren.
Die Lösung ist einfach, einfach abschaffen, was nicht vorhanden ist, kann nicht Genutzt werden, somit wird der gleiche Vorteil den die Nichtzahler vor 2013 bereits hatten auch auf die Gruppe der übertragen, welche vor 2013 zahlten, es werden halt alle gleich behandelt mit nicht zahlen. Kein Nachteil erkennbar. Die Lösung sollte somit sofort und unverzüglich realisiert werden.
Einhergehend damit kann das was dadurch wegfallen würde sofern es für einige Personen wichtig war und bleibt als ABO für diese Personen neu erschaffen werden. Dann würden nur diese zahlen, welche sich aktiv und freiwillig anmelden, natürlich setzt das voraus, das es das neue System entsprechend schaft diese ABO inhalte technisch so auszusenden, dass diese auch nur die ABO Kunden erhalten.
1x Radio und 1x TV Sender für eine Grundversorgung (Wetter, Katastrophemeldungen, allgemeine wichtige Informationen zum Staat, sowie kommentarlose Nachrichten) sollte aus Steuergelder umgesetzt werden und frei emfangbar bleiben. Keine Shows keine Unterhaltung, dafür stikte Kostenüberprüfbarkeit.


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Die Lösung ist einfach, einfach abschaffen, was nicht vorhanden ist, kann nicht Genutzt werden
  ...den Beitrag abschaffen?
Na, nun so einfach ist das auch wieder nicht! Wer soll denn die extrem hohen Pensionen der ausgeschiedenen bezahlen? Wer soll denn die hohen Gagen der Nimmersatten bezahlen? Da hatte damals doch keiner dran gedacht, dass sich mittlerweile ein solcher Widerstand der Abgezockten entwickelt!
Und nun steht man vor der Erkenntnis des Delämmers dass ein Beitrag nicht mehr zeitgemäß ist und man Mühe hat weiter an das Geld der Bevölkerung zu kommen! Dennoch bricht das Kartenhaus langsam aber sicher zusammen und man versucht verzweifelt zu retten was zu retten ist!

Zitat
1x Radio und 1x TV Sender für eine Grundversorgung (Wetter, Katastrophemeldungen, allgemeine wichtige Informationen zum Staat, sowie kommentarlose Nachrichten) sollte aus Steuergelder umgesetzt werden und frei emfangbar bleiben.
...jetzt gehts aber los!??
Aus Steuergeldern denen die Renten und Honorare / Gagen bezahlen? Wofür denn? Für Propaganda? Für Irreführung? Falschmeldungen? Kriegshetze? Für den Kleber? Hallo?
Wer bezahlt denn meine Rente? Ich bin in den 60ern geboren und 2025 beziehe ich nach min. 45 Jahre Renteneinzahlung Hatz4-Niveau...  :-\

Die sollen gefälligst sich selber finanzieren mit ihren Werbeeinnahmen! Das machen die privaten doch auch! Und das funzt sogar mit zweistellig Millionenbeträgen...


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1x Radio über Steuergelder gibt es doch bereits.
1x TV, welches nicht einmal 24h senden müsste kann an sich nicht soviel Kosten verursachen, das dieses nicht möglich wäre. Jedoch muss es halt dauerhaft stark begrenzt bleiben und alle Geldfüsse offen liegen, wie das überhaupt bei alle öffentlichen Sachen sein sollte. Alle Bürger sollten, sofern Sie wissen wollen was mit Ihren Steuern passiert sehen können, wie diese verwendet werden.


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