... Auch die Vollstrecker müssen machen, was sie wollen. Es ist nicht Arbeit der Vollstrecker die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sondern "einfach" vollstrecken.
....
Sorry, aber das ist ausgemachter Blödsinn.
1. Wenn sich herausstellt, dass das Vollstreckungsersuchen nichtig oder unrechtmäßig ist, kann das Vollstreckungsorgen die Vollstreckung niederlegen. Im Fall der Nichtigkeit muß es das sogar.
2. Ist es sehr wohl Aufgabe des Vollstreckungsorgens, den Verwaltungsakt (Vollstreckungsersuchen) auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie tun es nur einfach icht, weil der Beitragservice
a. ihnen vorlügt, es wäre alls rechtmäßig, und die sich darauf verlassen !
b. die nicht autom. die Unterlagen erhalten, um eine ordnungsgemäße Prüfung durchführen zu können.
Es fängt doch schon damit an, dass der BS das Vollstreckungsersuchen stellt, wozu sie aber nicht berechtigt sind.....
...da schließe ich mich an!
Daher wäre es auch sinnvoll sich dem eigentlichen Thema (verfassungswidriger und ungültiger Rundfunkbeitragsstaatsverrag) zu widmen, bzw. dem Themenersteller und auch den anderen Ratsuchenden zu erklären, dass hier zurecht Hilfe angeboten wird um seine Rechte zu schützen und durchzusetzen!
Einige geben ja schon nach den ersten Informationsbriefen von einem rechtsunfähigen (!) Beitragsservice auf, auf Grund der (angeblich) zu erwartenen Resultaten...
anstatt mit der Masse an Verweigerer weiter zu machen!
Hier sind nicht nur Wenige die keine Lust mehr haben, nicht entscheiden zu dürfen wo man sich informieren darf oder ein Unternehmen zu finanzieren, welche ssogar u.a. ein Rentensystem für ihhren Wohlstand erfunden haben..
Ich bin der Meinung: auf die Urteile abwarten und bis dahin die Zahlungen einzustellen bzw. zu verweigern und unwissende Vollstrecker ruhig kommen lassen ("in unserem unsouveränen Staat" -> DenHaag 2012")!
EDIT> da der Vollstrecker offensichtlich die beantragte Zwangsvollstreckung nicht einer Prüfung unterzog, hat sich das Problem wohl auch für den Themenersteller erledigt! Sofern Urteile der diesbezgl. Klagen noch nicht gefällt wurden!
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )