Dass der Haftbefehl übergeben wurde, ist nicht Aussage der 2. Seite. Dort wird nur festgestellt, dass die Notfrist zur Beschwerde ab Übergabe des Haftbefehls beginnt. Ein Beschluss des Amtsgerichts, der überhaupt erst den Haftbefehl erteilt, kann ja auch niemals gleichzeitig dessen Übergabe enthalten. Da bitte nochmal genau lesen.
Das "unkommentierte Zitat" betraf einen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat und in den ersten Reaktionen von Bürger auch ersichtlich wurde, verworrenen Fall, der wohl auf einen Fake hindeutet. Der Fall soll sich in Berlin ereignet haben, hat also nichts mit dem Haftbefehl aus Bayern zu tun.
Im Übrigen stelle ich hier auch nur Dokumente bereit. Ich poste Scans, wenn sie mir real erscheinen, ihre Echtheit mindestens aber sehr wahrscheinlich ist.
Was den Bayernfall angeht, so nehme ich mittlerweile an, dass durch die mehrmalige Haftandrohung und -setzung ein Druck erzeugt werden sollte, der den Betroffenen zum Einlenken bewegt. Jemanden tatsächlich wegen Rundfunkbeiträgen in Gewahrsam nehmen zu lassen, ist offenbar doch noch ein zu heißes Eisen.