Das ist doch aber nix neues...
...und betrifft nicht etwa "Richter" der unteren Instanzen, sondern die *Antragsteller* von Verfassungsbeschwerden selbst.
Für mich und andere im Forum war es offensichtlich nicht bekannt.
Das es untere Instanzen betrifft habe ich auch nicht behauptet. Es geht darum, wenn eine solche "Strafgebühr" eingeführt wird, ist das, wie ich bereits ausführte, für viele ein unüberbrückbares Hindernis auf dem Weg zum Verfassungsgericht. Im Zusammenhang mit der Diskussion, wie wohl mit den Bergen an Klagen, die momentan in den Gerichten auf Eis liegen, umgegangen wird, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese Klagen bei Ablehnung möglicherweise beim Bundesverfassungsgericht landen, könnte das durchaus für uns Kläger relevant sein. Für die, die ohnehin über die "Zwangssteuer" nur "philosophieren" und nicht vor Gericht klagen, hat es wahrscheinlich keine Relevanz
Diese Information über eine mögliche "Strafgebühr" hat zunächst natürlich für uns keinen praktischen Wert, lässt aber erahnen, womit wir es eventuell noch zu tun bekommen und vervollständigt das Gesamtbild der jetzigen Rechtssituation.