Servus,
Person A hat einen Bescheid der Zwangsvollstreckung wegen nicht bezahlten Rundfunkgebühren bekommen und bereits Widerspruch eingereicht. Daraufhin kam folgendes einer sogenannten Stadtverwaltung...
Zitat:...blabla... Durch die einzelenen Bundesländer wurde mit der früheren GEZ ein Rundfunkvertrag geschlossen. Der 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge ist am 01.01.2013 in Kraft getreten.
Darin ist im § 10 Abs. 5 geregelt, dass rückständige Beiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden. Zuständig sind die Vollstreckungsbehördenin dessen Dienstbezirk der Schuldner seinen allgemeinen Wohnsitz hat.
Von dem o.g. Gläubiger wurden uns die Voraussetungen für die Vollstreckbarkeit der Forderungen bestätigt.
Die gegen Sie ergangenen Gebühren-/Beitragsbescheide sind unanfechtbar geworden bzw. hat ein Rechtsbehelf keine aufschiebene Wirkung.
Bitte zahlen Sie bis zum 06.02.14 den Betrag...blabla...bei fruchtlosem Fristablauf sind wir leider gezwungen, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Zitat Ende.
Frage: Kann Person A jetzt noch iwas unternehmen? Auf einen Anwalt oder sonstige teure Möglichkeiten möchte Person A verzichten.
Zur Vorgeschichte vllt noch was. Person A war von den Rundfunkgebühren befreit, hat allerdings nicht die Bescheide zur Befreiung an die GEZ geschickt, da Sie es nicht für nötig hielt, dafür 56 cent zu bezahlen. Laut GEZ kann man sich, auch wenn man die Bescheide nachträglich einreicht (welche von der GEZ zur Vorlage lustigerweise angefordert wurden), nicht mehr davon befreien lassen, bzw. muss man die Beiträge zahlen...laut GEZ.
Weitere Frage: Falls die Zahlung des Beitrags unumgänglich ist, wovon auszugehen ist, kann Person A doch sicherlich eine Ratenzahlung beantragen. Ist die Höhe der Raten festgesetzt? Person ist momentan Bundesfreiwilligendienstler (sprich ca. 800 € einkommen) und ab September wieder Schüler.
Vielen Dank schon mal für die Antworten! Falls ich hier iwas falsch formuliert haben sollte, oder iwas unschlüssig ist, bitte ich um verzeihung
Ist für mich Neuland hier...
LG