Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klageabweisung SWR  (Gelesen 3460 mal)

  • Beiträge: 172
Klageabweisung SWR
Autor: 15. November 2014, 12:16
Habe heute meine Klageabweisung vom SWR Stuttgart erhalten.

Die gehen definitiv nicht auf meine Klagegründe bzgl. RA Bölck ein: Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe NVwZ 2014, 266

Der Rundfunkbeitrag – eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 172
Re: Klageabweisung SWR (Fortsetzung)
#1: 15. November 2014, 12:18
Klageabweisung SWR   Fortsetzung 1
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 172
Re: Klageabweisung SWR (Fortsetzung 2)
#2: 15. November 2014, 12:20
Klageabweisung SWR  Fortsetzung 2


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: Klageabweisung SWR
#3: 15. November 2014, 14:50
Wenn ich solch einen Schwachsinn lese,bestärkt mich das immer mehr den Weg des Boykotts weiter zu gehen.
Leider habe ich noch keine Bescheide,man wird mich doch nicht vergessen haben?Ich komme dann aus dem Hinterhalt und lege nach.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Klageabweisung SWR
#4: 15. November 2014, 15:54
Der SWR wird sich nicht den Geld-Ast abschneiden auf dem er sitzt, weil dadurch das Geldabpressen zu Fall gebracht werden könnte. Deren Eingaben sind vollkommen wertlos und lohnen nicht verbreitet zu werden.

Deswegen meidet der SWR und andere ö.-r. Sender die Diskussion zur genauen Definition eines Beitrags:

 - Erfordernis des eingeschränkten Kreises,
 - Der besonderer Vorteil für besondere Gegenleistung. Beim ÖRR kein besonderer Vorteil für nicht besondere Gegenleistung, die sich in Manipulationen, Auslassungen, Umformulierungen und der Darstellung von Bruchstücken von Informationen verliert.

Die ungefragt eröffneten Nutzungsmöglichkeiten durch den tausendsten Medienanbieter, hier den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, können zu keinem Zahlzwang der Nichtnutzer führen, ansonsten wird das öffentlich-rechtliche Fernsehen damit quasi zum staatlich aufgezwungenem Pay-TV.

Zu den Nichtnutzer der ö.-r. Programme gehören im Jahr 2014 Personen, die sich bei den privaten Stadtradios, über Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradios und dem Internet selbst informieren und unterhalten lassen, jedoch keine ö.-r. Programme nutzen.

Eine Typisierung über Multifunktionsgeräte/Wohnungen ist ein Relikt aus vergangenem Jahrhundert mit dem ausschließlichen Empfang der ö.-r. Sender und ist heute nur noch ein unschlüssiger Denkfehler.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 19:30 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Klageabweisung SWR
#5: 15. November 2014, 17:31
Person A ist auch erst über diese Formulierung gestolpert,  klingt schon krass aber

Ruhig Blut:

Beantragen wir

Die Klage wird abgewiesen




Person A hat genau das selbe im Juni auf Klageeinreichung im April erhalten.

Der SWR beantragt.

Na und, soll er doch.

Das Gericht wird darüber entscheiden!!! >:D

Bzw. da ja schon erstinstanzliche Urteile mit Berufung / Revision in Baden-Württemberg erlassen wurden: VG Freiburg 2.4.14 und 2 x VG Stuttgart 1.10.14

hat Person A (mit dieser Formulierung vom SWR im Juni, na und)

gestern vom Verwaltungsgericht Karlsruhe folgende Post erhalten.


„Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hält eine Ruhensanordnung in Ihrem Verfahren für zweckmäßig.“


Muss von beiden Parteien beantragt werden. Ein vorformulierter Antrag zur Unterschrift anbei.

Es wird dabei auf die noch ausstehenden Berufungsverfahren VG Freiburg 2.4.14 (wie schön :D ) und auf die 2 Verfahren vom 1.10.14 in Stuttgart hingewiesen.

D.h. Person A kann nun in Ruhe schauen, was sich aus diesen 3 Urteilen in den Berufungsverfahren ergeben wird.



Link im Forum dazu:



http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg80552.html#msg80552


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 17:38 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
Nach oben