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Autor Thema: Beitrag im Studentenwohnheim  (Gelesen 2343 mal)

Beitrag im Studentenwohnheim
Autor: 06. November 2014, 14:56
Hallo Forengemeinde,

Person A hat sich soeben im Forum angemeldet und hoffe das ihr A usw. helfen könnt.

A konnte im Forum nichts aktuelles über die Situation in Studentenwohnheimen finden.

Man nehme an es existiere ein Studentenwohnheim mit knapp 40 Zimmern. Dieses Wohnheim sei folgendermaßen aufgebaut: 3 Etagen/Flure, davon hat eine Etage eigene Bäder, die anderen beiden Etagen jeweils ein Gemeinschaftsbad. Es gibt EINE Küche für alle Bewohner. Die Einzelnen Flure sind durch Brandschutztüren ohne die Möglichkeit diese abzuschließen abgetrennt. Eventuell ließe sich dort ein Schloss einbauen, damit die Flure als abschließbar gelten können.

In diesem Wohnheim seien die höchsten Mahnstufen des Beitragsservice bei einigen Bewohnern bisher die sogenannte "Bestätigung der Anmeldung".

Meine Frage:
Gibt es Beispiele dafür, ob und wie sich Betroffene in ähnlichen Wohnsituationen bisher versucht haben gegen den Rundfunkbeitrag, egal ob mit oder ohne Erfolg, zu wehren? Könnte es eventuell möglich sein nur 3 Beiträge, einen pro Flur, zu zahlen? Wie könnte ein Vorgehen in dieser Richtung aussehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2014, 17:15 von Uwe«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Beitrag im Studentenwohnheim
#1: 06. November 2014, 16:16
...ansatzweise u.a. auch schon mal behandelt unter
Sogar ausländische Studenten müssen zahlen (Frage bzgl Härtefall)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11830.msg79754.html#msg79754

Beitragspflichtigkeit prüfen

Vorab evtl. erst mal prüfen, inwiefern die Wohnheim-Einheiten beitragspflichtig sind.
Leider ist das mitunter nur schwer abzugrenzen. Mal u.a. hier nachlesen:

Das Studentenwerk der TU Dresden nimmt zur Beitragspflicht in Wohnheimen wie folgt Stellung:
Frage: Bin ich als Wohnheimbewohner verpflichtet, die
Rundfunkgebühr bzw. den Rundfunkbeitrag zu entrichten („GEZ“)?

http://www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/faq-21.html

Zitat
4. Wie zählen Wohnplätze in Studentenwohnheimen als „Wohnungen“?
Einzelapartments, Doppelapartments und die sog. Wohngruppen (analog zur Wohngemeinschaft) dürften jeweils als eine Wohnung anerkannt werden.
Bei Wohnheimen mit Etagenküchen und/oder Etagenbädern wird es dagegen vermutlich Abgrenzungsprobleme geben. Hier sind es auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten jeweils Einzelfallentscheidungen, im Zweifel muss die Rechtsprechung abgewartet werden:
Bei Zimmern mit Gemeinschaftsbädern/ -küchen und nicht abschließbaren Etagenzugangstüren (bzw. Zugang auch für Dritte, wie Bewohner anderer Etagen, möglich) dürfte vermutlich jedes Zimmer auf dem Flur als eigene beitragspflichtige Wohnung gelten.
Bei einer abschließbaren Zugangstür zur Etage mit Zugangsmöglichkeit nur für die jeweiligen Mieter könnte dagegen dies als eine Wohnung anerkannt werden (als große Wohngemeinschaft). Die Mieter sollten natürlich probieren, ihre jeweilige Etage erst einmal als eine Wohnung anzugeben.

Am besten auch hier schon die eigene Uni/ Studentenvertretung "in die Pflicht" nehmen und deren Sichtweise/ Handlungsempfehlung erfragen...
...und auch erfragen, was die Uni konkret und aktiv gegen diese unsägliche Neuregelung unternimmt.

Öffentlichkeit & Druck aufbauen, lautet die Devise.


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