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Autor Thema: Zeitgewinn gegenüber GV/Vollstreckung  (Gelesen 2005 mal)

M
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Zeitgewinn gegenüber GV/Vollstreckung
Autor: 01. November 2014, 00:10
Folgender Sachverhalt: Person A boykottiert seit 2013 den Rundfunkbeitrag. Angenommen, jedem Beitragsbescheid sei fristgerecht widersprochen worden. Zusätzlich sei zum Widerspruch jeweils ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beigefügt worden.

Der Beitragsservice bzw. die LRA nun lieferte darauf hin nur allgemeine Infobriefe, Mahnungen etc. Ein Widerspruchsbescheid sei bisher nicht ergangen. Trotz dieser Tatsache habe die LRA einen GV mit der Vollstreckung bzw. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragt.

Welche Möglichkeiten hätte Person A nun das Zwangsvollstreckungsverfahren abzuwenden bzw. zu verzögern? Ich fasse mal zusammen, bitte ergänzen und korrigieren:

1.) Person A könnte das Vollstreckungsersuchen der LRA hinsichtlich formaler Mängel im Hinblick auf das Tübinger Urteil prüfen (Person A sei aus BW) und ggfs. dagegen vorgehen.

2.) Person A könnte Untätigkeitsklage gegen die LRA einreichen, da über die Widersprüche deutlich länger als 3-Monate nicht beschieden wurde.

3.) Person A könnte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ("Eilrechtsschutz") stellen und die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche und die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.

4.) Person A könnte direkt gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags klagen (geht das?)

5.) ...

Vielleicht sammeln wir erst zusammen noch weitere Punkte und wägen dann das Für und Wider gegeneinander ab. Hierbei wäre dann interessant, welche Aussichten auf Erfolg, Kostenrisiken und Zeit bis zum Greifen des Schutzes die einzelnen Maßnahmen hätten.

Wie gesagt, das übergeordnete Ziel sei, die akut drohende Zwangsvollstreckung möglichst sofort abzuwehren oder hinauszuzögern. Vermutlich wird eine Kombination aus mehreren Punkten am erfolgsversprechenden sein.

Habt ihr noch weitere Punkte für die Liste?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2014, 21:52 von Bürger«

M
  • Beiträge: 41
Re: Zeitgewinn gegenüber GV/Vollstreckung
#1: 01. November 2014, 22:00
Ich fange mal an die einzelnen Punkte hinsichtlich der Kriterien zu bewerten, wobei das alles mit sehr großen Fragezeichen meinerseits behaftet ist. Wenn jemand zu dem ein oder anderen offenen Punkt etwas Fundiertes sagen kann oder eigene Erfahrungen gemacht hat, bitte diese Liste ergänzen bzw. korrigieren! Es soll eine Art Entscheidungsmatrix werden.

Zitat
1.) Person A könnte das Vollstreckungsersuchen der LRA hinsichtlich formaler Mängel im Hinblick auf das Tübinger Urteil prüfen (Person A sei aus BW) und ggfs. dagegen vorgehen.
Aussichten auf Erfolg: Falls Vollstreckungsersuchen gleiche Formmängel aufweist wie das im Tübinger Urteil, muss dieses vermutlich korrigiert und erneut zugestellt werden. Zwischenzeitlich kann nicht vollstreckt werden. (?)
Kostenrisiken: ??
Zeit bis zum Greifen des Schutzes: ??

Zitat
2.) Person A könnte Untätigkeitsklage gegen die LRA einreichen, da über die Widerspruchsbescheide deutlich länger als 3-Monate nicht beschieden wurde.
Aussichten auf Erfolg: ??
Kostenrisiken: ca. 105 €
Zeit bis zum Greifen des Schutzes: Vermutlich muss Klage um 3.) ergänzt werden, um zwischenzeitlich (bis zur Entscheidung der Klage) Vollstreckung auszusetzen??

Zitat
3.) Person A könnte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ("Eilrechtsschutz") stellen und die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche und die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.
Aussichten auf Erfolg: ??
Kostenrisiken: ca. 65 €
Zeit bis zum Greifen des Schutzes: ??, vermutlich recht kurzfristig (1-2 Wochen) ab Antragsstellung


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