Folgender Sachverhalt: Person A boykottiert seit 2013 den Rundfunkbeitrag. Angenommen, jedem Beitragsbescheid sei fristgerecht widersprochen worden. Zusätzlich sei zum Widerspruch jeweils ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beigefügt worden.
Der Beitragsservice bzw. die LRA nun lieferte darauf hin nur allgemeine Infobriefe, Mahnungen etc. Ein Widerspruchsbescheid sei bisher nicht ergangen. Trotz dieser Tatsache habe die LRA einen GV mit der Vollstreckung bzw. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beauftragt.
Welche Möglichkeiten hätte Person A nun das Zwangsvollstreckungsverfahren abzuwenden bzw. zu verzögern? Ich fasse mal zusammen, bitte ergänzen und korrigieren:
1.) Person A könnte das Vollstreckungsersuchen der LRA hinsichtlich formaler Mängel im Hinblick auf das Tübinger Urteil prüfen (Person A sei aus BW) und ggfs. dagegen vorgehen.
2.) Person A könnte Untätigkeitsklage gegen die LRA einreichen, da über die Widersprüche deutlich länger als 3-Monate nicht beschieden wurde.
3.) Person A könnte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ("Eilrechtsschutz") stellen und die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche und die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung fordern.
4.) Person A könnte direkt gegen die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags klagen (geht das?)
5.) ...
Vielleicht sammeln wir erst zusammen noch weitere Punkte und wägen dann das Für und Wider gegeneinander ab. Hierbei wäre dann interessant, welche Aussichten auf Erfolg, Kostenrisiken und Zeit bis zum Greifen des Schutzes die einzelnen Maßnahmen hätten.
Wie gesagt, das übergeordnete Ziel sei, die akut drohende Zwangsvollstreckung möglichst sofort abzuwehren oder hinauszuzögern. Vermutlich wird eine Kombination aus mehreren Punkten am erfolgsversprechenden sein.
Habt ihr noch weitere Punkte für die Liste?