Vergl. Kirchgeld: Ihr wollt Geld, ich will das nicht bezahlen ... - dann trete ich halt aus, wenn's darauf ankommt.
Das sehe ich genauso. Beim Kirchenaustritt muss man jedoch gewisse Nachteile in Kauf nehmen, etwa ein vermindertes Ansehen in gewissen gesellschaftlichen Kreisen, oder die Unmöglichkeit einer klassischen kirchlichen Heirat.
Ähnlich ist es bei den Rundfunkgebühren: Wer diese nicht zahlen will, sollte auch so fair sein, auf den Fernseher zu verzichten. Das hat natürlich den Nachteil, dass man sich beispielsweise auf RTL keine Reportagen über die GEZ mehr ansehen kann. Wer mit diesem Nachteil leben kann, der soll auch durch die Einsparung der Fernsehgebühren belohnt werden.
Wo kein Fernseher, da keine Gebührenpflicht, daran kann auch eine Pflichtanmeldung nichts ändern. Wer jedoch sowohl die Fernsehgebühr einsparen als auch RTL sehen will, ist moralisch gesehen im Unrecht: Für sich selber die Vorteile heraussuchen und anderen die Nachteile überlassen, ist eines mündigen Staatsbürgers nicht würdig. Wegen solcher Personen wurde das Konstrukt der Pflichtanmeldung geschaffen und entsprechend hält sich auch mein Mitleid mit den Opfern dieser "Zwangsameldung" in Grenzen.
Wer unverschuldet und unrechtmässig pflichtangemeldet wird, nun, der soll die LRA vor dem Verwaltungsgericht mit aller Schärfe und kühler Berechnung in die Schranken weisen.
Ich habe meine Ausführungen bewusst auf die Fernsehgebühr beschränkt; auf den internetfähigen PC zu verzichten würde gerade mir niemals einfallen.
Die Radiogebühr von ca. 5 Euro/Monat rechtfertigt meiner Meinung aber nicht einen größeren Clinch mit GEZ und LRA. Die eigene Zeit ist da im Zweifelsfall sinnvoller in Mehrarbeit zum Ausgleich dieser 5 Euro investiert.