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Autor Thema: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!  (Gelesen 13453 mal)

S
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Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
Autor: 29. Juni 2009, 16:25
Jetzt wird es richtig toll, der NDR „spendiert“ dem Herrn S sein Privatverfahren gegen Höcker. Da fällt mir nichts mehr ein. Mehr dazu unter www.gez-abschaffen.de!


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Wer nichts macht, der kann auch nichts falsch machen!

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maxbaumann

Die Anzeigen gegen Herrn S wegen der Pflichtanmeldung für Hs neuartiges Rundfunkgerät tragen nicht zufällig die Anschrift des NDR als ladungsfähige Adresse. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass eine LRA es nicht schätzt, wenn sie im Zusammenhang mit einstellungswürdigen Strafanzeigen erwähnt wird. Insofern war eine gewisse Streithelfer-Rolle des NDR absehbar.


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G
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ich könnte mir vorstellen, daß die Mehrheit der Rundfunkgebührenzahler es nicht schätzt, wenn eine Rundfunkanstalt namentlich eines Justiziars eine dämliche und dazu noch rechtlich fragwürdige Zwangsanmeldung durchführt und deswegen noch dämlichere und kostenintensiven Prozesse führt, die aus RUndfunkgebühren finanziert werden. In dieser Angelegenheit geht es doch gar nicht darum, dem erklärten Gegener der Rundfunkgebühr Höcker den Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes nachzuweisen. Hier geht es doch nur noch um Rache wegen seiner Äußerungen und seines Kampfes gegen die Rundfunkgebühren. Aber klar, seit hier in diesem Forum ja neuerdings auch die Leute vom SWR für Klarheit sorgen sollte es für Herrn Höcker ja ein Klacks sein, die unsinnige Zwangsanmeldung aus der Welt zu schaffen.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

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maxbaumann

Zitat
sollte es für Herrn H ja ein Klacks sein, die unsinnige Zwangsanmeldung aus der Welt zu schaffen.
Wie sieht es dann mit den Strafanzeigen wegen dieser Zwangsaneldung aus? Eingestellt wurden sie bereits - sind sie bzw. ihre Veröffentlichung dennoch sinnvoll?


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Zitat
Eingestellt wurden sie bereits - sind sie bzw. ihre Veröffentlichung dennoch sinnvoll?
Ich persönlich finde schon, dass es sinnvoll ist.
Es zeigt sich (einmal mehr), dass man von einer Verwaltung mit jedem Unfug überzogen werden kann, selbst wenn er an völlig haltlose Unterstellungen geknüpft ist ... und den Staatsanwalt interessiert es nicht.
Bis heute ist doch die Frage offen, wer wann welche Datenveränderung im Teilnehmerkonto von Herrn H. vorgenommen hat. - Aus meiner Sicht kann man sich da schon fragen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

@Seid-Nett
100%ige Zustimmung. Man weiß langsam wirklich nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll.


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maxbaumann

Zitat von: helm
Bis heute ist doch die Frage offen, wer wann welche Datenveränderung im Teilnehmerkonto von Herrn H. vorgenommen hat
Genau unter diesem Gesichtspunkt wäre es aber eine ehrenrührige Unterstellung an Herrn S, die Strafanzeigen gegen ihn zu veröffentlichen. Es steht nämlich nicht zweifelsfrei fest, ob auschließlich er der handelnde Akteur war - und somit ein öffentliches Verdächtigen verdient.


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Zitat
auschließlich er
Naja, selbst wenn er's nicht persönlich oder allein war, hat er keinen Handschlag getan, den ganzen Sachverhalt mal aufzuklären, um dem Unfug ein schnelles Ende zu bereiten. Zudem hat Herr S. Herrn H. wohl mit der Anmeldung "gedroht" (Blog vom 18.08.2007). Ich finde: Ein hinreichender Tatverdacht für Ermittlungen - sieht der Staatsanwalt wohl anders ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2009, 20:35 von helm«

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maxbaumann

S hat nur von einer "Anmeldung durch die GEZ" gesprochen, das Wort "Pflichtanmeldung" kam ihm tatsächlich nicht über die Lippen. Umso überraschter war ich über die Offenheit der SWR-Mitarbeiter, die sich diesbzüglich mit aufklärenden Informationen nicht zurückgehalten haben.

Allerdings ist nach wie vor sehr zweifelhaft, ob denn eine Pflichtanmeldung überhaupt einen Straftatbestand darstellen könnte. Die Staatsanwälte hatten wohl nicht alle Informationen zur Vorgangsweise bei einer Pflichtanmeldung zur Verfügung.

Die Unterstellung eines Computerbetrugs in der Strafanzeige dürfte jedenfalls zu hoch gegriffen sein, da man Herrn S keine vorsätzliche Bereicherungsabsicht nachweisen kann. Eher übereifriges Pflichtgefühl.


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Zitat
zu hoch gegriffen
schätze auch, dass der Staatsanwalt deswegen eingestellt hat.
Vor dem Hintergrund des Massenverfahrens wäre es auch m. E. durchaus sinnvoll gewesen, sich die Informationen zur Vorgehensweise mal zu beschaffen ... dürfte für den Staatsanwalt schon ne riesen Herausforderung sein, da er mit sowas sicherlich auf "taube Ohren" bei den Kollegen von Herrn S. gestoßen wäre.

Ich persönlich halte nach wie vor den Vorwurf gegen Herrn S. durchaus für berechtigt. - Ist aber nur meine Meinung.

Ach ja, und für Betrug dürfte wohl die die Beschädigung fremden Vermögens ausreichen ...


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maxbaumann

Zitat von: helm
Beschädigung fremden Vermögens

Das ist ein objektiver Betrugstatbestand, für eine Verurteilung braucht es jedoch auch subjektive wie Vorsatz und Bereicherungsabsicht.


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Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
#10: 02. Juli 2009, 21:20
und daran scheiterts dann wohl am Ende ... weil nicht nachweisbar ...
Verfahren eingestellt ...


Frage wäre noch gewesen, ob über Unterlassung zum Nachteil was gegangen wär ...


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maxbaumann

Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
#11: 02. Juli 2009, 21:27
Also dass der NDR es unterlassen soll, Herrn H das Bereithalten eines neuartigen Rundfunkgeräts zu unterstellen?

So eine Unterlassungsforderung hätte ziemlich sicher mit der eindeutigen Erklärung, eben kein Rundfunkteilnehmer zu sein, einhergehen müssen!


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Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
#12: 02. Juli 2009, 22:42
Für mich sind und bleiben die Gebührenforderungen und deren Vorgänge dahinter absolut dubios.
Warum sollte es verboten sein, dies mit Strafanzeige auch beim Staatsanwalt kund zu tun (auch namentlich, in aller Öffentlichkeit). Öffentliches Interesse besteht doch wohl schon wegen des Massenverfahrens.
"Abmahnanwälte" sind ja auch namentlich bekannt.


@maxbaumann
Kannst ja mal hierzu Stellung nehmen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1194.0
Ich weiß nicht, ob es immer ok ist, irgendeine haltlose Geldforderung in die Weltgeschichte zu setzen ...


@maxbaumann
Hätte Herr S nicht prüfen müssen, ob seine Unterstellungen auch korrekt sind? Ist Nichtwissen ein gutes Argument für eine Unterstellung, wenn er nach Untersuchungsgrundsatz zu etwas anderem verpflichtet ist?


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maxbaumann

Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
#13: 02. Juli 2009, 23:25
helm, die Editierfunktion hilft Mehrfachposts vermeiden. Ein PM-Hinweis kann mich im Zweifelsfall auf den geupdateten Post aufmerksam machen. Doch das nur nebenbei  ;)

"Dubios" ist sicher ein zulässiges Wort im Zusammenhang mit Pflichtanmeldungen, bezüglich "strafbar" sollte man sich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es gibt auch außerhalb des ÖRR viele dubiose Machenschaften, die leider "gerade noch" legal sind und so ungestört fortgesetzt werden dürfen. Wer einem Kaffefahrt-Unternehmen oder einem Telefon-Glücksspiel-Verticker voreilig "Betrug" unterstellt, macht sich unter Umständen selber strafbar.

Öffentliche Strafanzeigen sind diesbezüglich nicht viel besser, da sie als öffentliche Vorverurteilung anzusehen sind. All jenen, die von der Strafanzeige erfahren, ist nicht klar, dass eigentlich noch kein Urteil gesprochen wurde und somit die Unschuldsvermutung gilt. Es ist eine Sache, einen Verdacht öffentlich zu äußern, und eine andere, offizielle Schreiben zu diesem Verdacht ungekürzt zu veröffentlichen.


Ich würde die Pflichtanmeldung im Allgemeinen nicht als "haltlos" bezeichnen, da sie in der Regel auf irgendwelchen Verdachtsmomenten aufbaut (Gebührenbeauftragter meint, etwas "gesehen" oder "gehört" zu haben). Dass Pflichtanmeldungen nach dem Zufallsprinzip an unangemeldete Haushalte ausgestellt werden, würde ich nicht zu behaupten wagen. Man darf nicht vergessen, dass sich zwangsangemeldete Rundfunkteilnehmer gern nach außen als "Unschuldslämmer" darstellen, weil sie hoffen, so die Gebührenforderung aus der Welt zu schaffen.


Herr S baute seinen Verdacht vor allem auf Äußerungen des Herrn H auf, die dieser während eines Gerichtsverfahrens zur Gebührenbefreiung tätigte. Was genau Herr H gesagt hat, dass wissen wohl nur noch er und Herr S. Jedenfalls war Herr S so voreingenommen, dass er seine anderen "tatsächlichen Anhaltspunkte" nur noch halbherzig prüfte.

-Dass dies ein Fehler war, zeigt das erstinstanzliche Urteil; ob sein Vorgesetzter dieses eigenmächtige Vorpreschen des Herrn S nach geschlagener Schlacht noch gutheißen wird, ist ebenfalls fraglich.


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Re: Der NDR ist ein "toller" Arbeitgeber!
#14: 03. Juli 2009, 17:06
Klar gilt die Unschuldsvermutung bei Betrugsvorwürfen.
Bei der Zwangsanmeldung hält man sich hingegen wohl nicht an rechtsstaatliche Gepflogenheiten; sonst hätte man wohl ein Auskunftserzwingungsverfahren eingeleitet, statt einfach irgendwelche Eintragungen im EDV-System vorzunehmen. Auskunftserzwingungsverfahren wäre der rechtsstaatlich korrekte Weg gewesen. Und da bin ich der Auffassung, dass man das dem Staatsanwalt zur Prüfung geben kann - auch wenn's den möglicherweise gar nicht interessiert, weil er keine Chance sieht, irgendwas nachzuweisen.
Leider is Herr S wesentlich "empfindlicher" als die Leute, die täglich mit irgendwelchen haltlosen Unterstellungen des ÖRR konfrontiert werden.
Würde man sich beim ÖRR (einschließlich Herrn S.) an die Gepflogenheiten halten, wär's sicherlich nicht so weit gekommen.


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