helm, die Editierfunktion hilft Mehrfachposts vermeiden. Ein PM-Hinweis kann mich im Zweifelsfall auf den geupdateten Post aufmerksam machen. Doch das nur nebenbei
"Dubios" ist sicher ein zulässiges Wort im Zusammenhang mit Pflichtanmeldungen, bezüglich "strafbar" sollte man sich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Es gibt auch außerhalb des ÖRR viele dubiose Machenschaften, die leider "gerade noch" legal sind und so ungestört fortgesetzt werden dürfen. Wer einem Kaffefahrt-Unternehmen oder einem Telefon-Glücksspiel-Verticker voreilig "Betrug" unterstellt, macht sich unter Umständen selber strafbar.
Öffentliche Strafanzeigen sind diesbezüglich nicht viel besser, da sie als öffentliche Vorverurteilung anzusehen sind. All jenen, die von der Strafanzeige erfahren, ist nicht klar, dass eigentlich noch kein Urteil gesprochen wurde und somit die
Unschuldsvermutung gilt. Es ist eine Sache, einen Verdacht öffentlich zu äußern, und eine andere, offizielle Schreiben zu diesem Verdacht ungekürzt zu veröffentlichen.
Ich würde die Pflichtanmeldung im Allgemeinen nicht als "haltlos" bezeichnen, da sie in der Regel auf irgendwelchen Verdachtsmomenten aufbaut (Gebührenbeauftragter meint, etwas "gesehen" oder "gehört" zu haben). Dass Pflichtanmeldungen nach dem Zufallsprinzip an unangemeldete Haushalte ausgestellt werden, würde ich nicht zu behaupten wagen. Man darf nicht vergessen, dass sich zwangsangemeldete Rundfunkteilnehmer gern nach außen als "Unschuldslämmer" darstellen, weil sie hoffen, so die Gebührenforderung aus der Welt zu schaffen.
Herr
S baute seinen Verdacht vor allem auf Äußerungen des Herrn
H auf, die dieser während eines Gerichtsverfahrens zur Gebührenbefreiung tätigte. Was genau Herr
H gesagt hat, dass wissen wohl nur noch er und Herr
S. Jedenfalls war Herr
S so voreingenommen, dass er seine anderen "tatsächlichen Anhaltspunkte" nur noch halbherzig prüfte.
-Dass dies ein Fehler war, zeigt das erstinstanzliche Urteil; ob sein Vorgesetzter dieses eigenmächtige Vorpreschen des Herrn
S nach geschlagener Schlacht noch gutheißen wird, ist ebenfalls fraglich.