Hallo an Alle,
ich hatte mal diesen Thread hier erstellt und habe heute eine Antwort vom BS erhalten.
Dort schreiben sie, dass das Urteil des Landgerichts Tübingen nicht rechtskräftig ist und derzeit vom Bundesgerichtshof überprüft wird. Dem Urteil würden zahlreiche Rechtsirrtümer zu Grunde liegen und sie gehen davon aus, dass es vor dem BGH nicht standhalten wird.
Weiterhin verweisen sie auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit und teilen mit, dass sie meine entstandene Forderung nicht mehr geltend machen wollen.
Viele Grüße
kkiser
Edit "Bürger":
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