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Autor Thema: Die wollen Vollstrecken. Reicht das so?  (Gelesen 18177 mal)

k
  • Beiträge: 16
Re: Die wollen Vollstrecken. Reicht das so?
#30: 30. Oktober 2014, 15:03
Hallo an Alle,

ich hatte mal diesen Thread hier erstellt und habe heute eine Antwort vom BS erhalten.

Dort schreiben sie, dass das Urteil des Landgerichts Tübingen nicht rechtskräftig ist und derzeit vom Bundesgerichtshof überprüft wird. Dem Urteil würden zahlreiche Rechtsirrtümer zu Grunde liegen und sie gehen davon aus, dass es vor dem BGH nicht standhalten wird.

Weiterhin verweisen sie auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit und teilen mit, dass sie meine entstandene Forderung nicht mehr geltend machen wollen.

Viele Grüße
kkiser


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 17:41 von Bürger«

 
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