Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten!
@ss32 und GezWarJaHarmlos: gehen wir mal davon aus, dass Herrn Maiers Beitragskonto laut der ersten Aufstellung vom Sommer diesen Jahres folgende Zahlen auswies:
- per 10.2012 einen Rückstand von -1,66 EURO (woher auch immmer…?)
- für November und Dezember 2012 2x5,76 = 11,52 EURO an Gebühren für 1 Radio (HF)
- von 01.2013 bis 07.2013 19x17,98 = 347,62 EURO an Beiträgen für 1 Whg.
- Dazu 40,00 EURO an Säumniszuschlägen und 5,00 EURO an Mahnkosten
- Als Zahlungen von 10.2012 bis 05.2013 werden 7x17,28 = 120,96 angerechnet (dazu hatte Herr Maier mehrfach eine Erklärung angefordert und bis heute nicht erhalten)
Für welche Wohnung diese Aufstellung erfolgte, wird nicht explizit gesagt, aber gehen wir mal davon aus, dass das Schreiben an seine eigene (neue) Wohnung adressiert ist.
Wir sollten weiter annnehmen, dass sich Herr Maier bestimmt nicht bei der GEZ hat ab- oder umgemeldet und seine Ex-Frau zahlt mit Sicherheit weiter auf die alte Beitragsnummer ein.
Er hat sich nur beim Einwohnermeldeamt angemeldet, wie es ja seine Pflicht als getreuer Angestellter bei der Deutschland GmbH ist.
Er wird nicht unter der Adresse seiner Ex-Frau geführt - die Frau scheint die GEZ wohl gar nicht gesondert registriert zu haben… ;-) Sie ist ja dort schon seit ewigen Zeiten wohnhaft.
Sie zahlt ja aber wohl weiter die 17,28 im Quartal für ihr Radio auf das alte, gemeinsame Beitragskonto und weiß bisher scheinbar von nichts.
Deshalb hatte Herr Maier ja auch Aufklärung gefordert, woher denn die o.a. Zahlungen auf "sein" Beitragskonto gekommen sind.
Herr Maier sollte jetzt sicherlich gegen jeden Bescheid jeweils Widerspruch einlegen.
Sollte er dazu für jeden einzelnen Bescheid ein einzelnes Schreiben aufsetzen?
Angenommen, Herr Maier hat nicht viel Geld und kann sich nicht soviel Papier und Porto leisten: dann könnte er doch bestimmt auch kleinere Zettel nehmen. DIN A4 ist ja wohl nicht vorgeschrieben. Und wer das dann nachher wie abheften soll, muss ihn ja nicht interessieren - oder? :-)
Als Begründung könnte er theoretisch die Vorlage von Roggi nehmen - oder?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.htmlPasst dann natürlich kaum auf kleine Zettel...
Gegen die Säumniszuschläge und Mahngebühren könnte er doch folgendes anführen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10570.0.html - oder?
Aber:
Herr Maier könnte die Rechtsbehelfsbelehrung für die komischen "Zettel ohne Rechtsbehelfsbelehrung" von vorher mit Briefdatum 23.10. am 27.10. erhalten haben - da müßte er sich also mit seinem Widerspruch ranhalten…
Und mal angenommen, Herr Maier hätte bereits mit Briefdatum 1.9. einen Feststzungsbescheid mit umseitiger Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Für einen Zeitraum vom 1.5.14 bis 31.7.14 soll er 53,94 EURO zzgl. 8,00 EURO Säumniszuschlag zahlen.
Würde die dortige umseitige Rechtsbehelfsbelehrung sich auch schon auf die früher erhaltenen "Zettel ohne Rechtsbehelfsbelehrung" beziehen? Dann wäre seine Frist ja schon abgelaufen…
Oha, da ist ja nun doch schon wieder einiges an neuen Fragen dazu gekommen - sorry.
Auf gute Antworten dazu freue ich mich schon - tolles Forum hier!!!