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Autor Thema: Durcheinander bei Beitragsservice/ keine Zustellnachw./ Kopien ohne Rechtsb  (Gelesen 3225 mal)

G
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Hallo,
zu folgendem hypothetischen Fall würde mich mal interessieren, wie Herr Maier da weiter vorgehen könnte:

Angenommen, Herr Maier hätte sich 2010 von Ehefrau Schmidt-Maier getrennt und ist zu Frau C gezogen ohne sich umzumelden. Frau Schmidt-Maier blieb in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnen. Der alte GEZ-Betrag für ein Radiogerät ohne TV wurde bis 2011 von Herrn Maier von seinem Konto per Dauerauftrag stets pünktlich gezahlt. Ab dann führte Frau Schmidt-Maier die Überweisung von ihrem eigenen Konto aus.
Angenommen, 2011 bezieht Herr Maier eine eigene Wohnung und meldet sich natürlich dort auch an.
2012 wurden Herr Maier und Frau Schmidt-Maier geschieden, sie nimmt ab da wieder ihren Geburtsnamen Schmidt an und überweist bis heute weiter den GEZ-Betrag für ein Radiogerät ohne TV.

Nun bekommt Herr Maier im Sommer 2014 plötzlich eine Vollstreckungsankündigung seiner zuständigen Vollstreckungsbehörde.
Sofort nach Zugang setzt er sich telefonisch mit der Vollstreckungsbehörde und dann mit der in der Vollstreckungsankündigung genannten "Behörde ARD ZDF Deutschlandradio" in Verbindung. Eine unfreundliche Mitarbeiterin der "Behörde ARD ZDF Deutschlandradio" erklärt ihm, er habe schon vorher 12 Schreiben von ihnen erhalten.
Herr Maier weiß davon aber nichts und fragt nach Zustellungsnachweisen oder wer diese Schreiben unterschrieben hätte. Die Mitarbeiterin erklärt ihm, dass die niemand unterschrieben hätte und auch keine Zustellungsnachweise vorliegen. Es könne ja nicht sein, dass die nicht angekommen wären.
Sie meinte, Herr Maier wüßte doch, dass ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Er fragt sie, woher er das denn wissen solle? Sie meint, er hätte doch auch Zahlungen geleistet. Herr Maier fragt sie, wo denn diese Zahlungen her gekommen seien und erhält darauf keine Antwort, nur, dass man am Telefon nicht weiterkommen würde, sie würde eine Aufstellung schicken und legt einfach auf!

Kurz darauf erhält Herr Maier eine Aufstellung, die nicht mit dem Vollstreckungsbetrag übereinstimmt und keine weiteren Erläuterungen enthält.
Herr Maier fordert darauf hin eine detailierte Aufklärung des Sachverhaltes an und Aussetzung der Vollstreckung.

Über einen Monat später erhält Herr Maier einen Brief mit 5 Gebühren-/Beitragsbescheiden ohne Rechtsbehelfserklärung auf den Rückseiten und keine weiteren Erklärungen zu seinen Fragen z.B. zur Herkunft der angeblichen Zahlungseingängen. Er weist sofort auf das Fehlen der auf den Schreiben genannten rückseitigen Rechtsbehelfserklärungen hin und fordert erneut eine detailierte Aufklärung des Sachverhaltes und Aussetzung der Vollstreckung.

Zwei Wochen später erhält Herr Maier zwar einen Brief mit einer beigelegten Rechtsbehelfserklärung und dem Hinweis auf einen ziemlich hohen Beitragsrückstand aber nichts zu den mehrfach gestellten Fragen nach der Herkunft der Zahlungseingänge bzw. der Rechtmäßigkeit von Säuniszuschlägen bzw. Mahngebühren, die ja eigentlich erst nach der Vorlage von korrekten Bescheiden mit Rechtsbehelfserklärung erhoben werden dürften.

Ach ja: ein paar sogenannte Festsetzungsbescheide hat Herr Maier seit diesem Sommer ja wahrscheinlich zwischenzeitlich auch immer mal bekommen.

Jetzt könnte sich Herr Maier fragen, wie er denn nun weiter machen soll.
Einen Widerspruch gegen alles könnte er doch einlegen mit einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Rechtsbehelfserklärung zu den zuvor erhaltenen Kopien, die ja keine Rechtsbehelfserklärungen enthielten. (Erst nach Zugang der Rechtsbehelfserklärung läuft ja die Frist, oder?)

Wie begründet er seinen Widerspruch am besten?
Muss er einen oder mehrere Widersprüche schreiben?
Säuniszuschläge bzw. Mahngebühren dürften doch eigentlich erst nach Erhalt korrekter Bescheide und danach nicht fristgerechter Zahlung anfallen, oder?

Aber eigentlich will Herr Maier ja gar nichts von dieser Zwangsabgabe wissen...

Wer dazu gute Ideen hat: Herr Maier würde sich bestimmt freuen  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2014, 03:07 von Bürger«
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

s
  • Beiträge: 516
Man müsste erst mal wissen, was das denn überhaupt für Beträge sind, die Herr Maier zahlen soll.
Rundfunkgebühren oder Beiträge? Wenn Beiträge, für welche Wohnung?

Hat er sich jemals bei der GEZ ab- oder umgemeldet? Die Schilderung sieht mir nämlich sehr danach aus, dass er weiterhin unter der Adresse seiner Ex-Frau geführt wird und für deren Geräte bzw. Wohnung herangezogen wird.

Wenn er die Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen jetzt alle zusammen bekommen hat, kann er natürlich auch gegen alle gleichzeitig Widerspruch einlegen. Für mögliche Begründungen bitte die Suchfunktion benutzen.


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G
  • Beiträge: 18
schade, dass Herr Müller nach den Beitragsbescheiden ohne Rechtsbehelfbelehrung den Beitragsservice darauf aufmerksam gemacht hat. Denn ansonsten hätte Herr Müller es auf die Vollstreckung erstmal drauf ankommen lassen können. Erlassene Bescheide ohne Belehrung sind nicht gültig und somit auch nicht vollstreckbar. (Hier wäre viel Zeit vergangen und der Beitragsservice hätte erstmal Kosten gehabt)

Aber kann man nicht ändern, auch nicht schlimm. Jetzt muss Hr. Maier gegen jeden Bescheid jeweils (!) widersprechen. Begründung kann identisch sein (am besten Grundrechtverstösse, Verstoss gegen Gleichheitsgrundsatz). Bitte aber mit Einschreiben wegschicken. Dann wird Hr. Maier lange nichts vom Beitragsservice hören.

Falls dann doch ein negativer Widerspruchsbescheid kommt sollte Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Ist aber auch nicht schlimm. Man benötigt hier erstmal keinen Anwalt, man wird hier auch nicht Recht bekommen, sondern muss entweder durch alle Instanzen gehen oder ein anderer Kläger hat das bis zu dem Zeitpunkt schon geschafft.

Zeit gewinnen kann also erstmal auch schon helfen..


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  • Beiträge: 285
schade, dass Herr Müller nach den Beitragsbescheiden ohne Rechtsbehelfbelehrung den Beitragsservice darauf aufmerksam gemacht hat. ... Erlassene Bescheide ohne Belehrung sind nicht gültig und somit auch nicht vollstreckbar

Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert nur die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr. § 58 Abs. 2 VwGO.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

G
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Vielen Dank erst einmal für die schnellen Antworten!  :)

@ss32 und GezWarJaHarmlos: gehen wir mal davon aus, dass Herrn Maiers Beitragskonto laut der ersten Aufstellung vom Sommer diesen Jahres folgende Zahlen auswies:
- per 10.2012 einen Rückstand von -1,66 EURO (woher auch immmer…?)
- für November und Dezember 2012 2x5,76 = 11,52 EURO an Gebühren für 1 Radio (HF)
- von 01.2013 bis 07.2013 19x17,98 = 347,62 EURO an Beiträgen für 1 Whg.
- Dazu 40,00 EURO an Säumniszuschlägen und 5,00 EURO an Mahnkosten
- Als Zahlungen von 10.2012 bis 05.2013 werden 7x17,28 = 120,96 angerechnet (dazu hatte Herr Maier mehrfach eine Erklärung angefordert und bis heute nicht erhalten)

Für welche Wohnung diese Aufstellung erfolgte, wird nicht explizit gesagt, aber gehen wir mal davon aus, dass das Schreiben an seine eigene (neue) Wohnung adressiert ist.
Wir sollten weiter annnehmen, dass sich Herr Maier bestimmt nicht bei der GEZ hat ab- oder umgemeldet und seine Ex-Frau zahlt mit Sicherheit weiter auf die alte Beitragsnummer ein.
Er hat sich nur beim Einwohnermeldeamt angemeldet, wie es ja seine Pflicht als getreuer Angestellter bei der Deutschland GmbH ist.
Er wird nicht unter der Adresse seiner Ex-Frau geführt - die Frau scheint die GEZ wohl gar nicht gesondert registriert zu haben… ;-) Sie ist ja dort schon seit ewigen Zeiten wohnhaft.
Sie zahlt ja aber wohl weiter die 17,28 im Quartal für ihr Radio auf das alte, gemeinsame Beitragskonto und weiß bisher scheinbar von nichts.
Deshalb hatte Herr Maier ja auch Aufklärung gefordert, woher denn die o.a. Zahlungen auf "sein" Beitragskonto gekommen sind.

Herr Maier sollte jetzt sicherlich gegen jeden Bescheid jeweils Widerspruch einlegen.
Sollte er dazu für jeden einzelnen Bescheid ein einzelnes Schreiben aufsetzen?
Angenommen, Herr Maier hat nicht viel Geld und kann sich nicht soviel Papier und Porto leisten: dann könnte er doch bestimmt auch kleinere Zettel nehmen. DIN A4 ist ja wohl nicht vorgeschrieben. Und wer das dann nachher wie abheften soll, muss ihn ja nicht interessieren - oder? :-)

Als Begründung könnte er theoretisch die Vorlage von Roggi nehmen - oder? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Passt dann natürlich kaum auf kleine Zettel...
Gegen die Säumniszuschläge und Mahngebühren könnte er doch folgendes anführen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10570.0.html - oder?

Aber:
Herr Maier könnte die Rechtsbehelfsbelehrung für die komischen "Zettel ohne Rechtsbehelfsbelehrung" von vorher mit Briefdatum 23.10. am 27.10. erhalten haben - da müßte er sich also mit seinem Widerspruch ranhalten…

Und mal angenommen, Herr Maier hätte bereits mit Briefdatum 1.9. einen Feststzungsbescheid mit umseitiger Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Für einen Zeitraum vom 1.5.14 bis 31.7.14 soll er 53,94 EURO zzgl. 8,00 EURO Säumniszuschlag zahlen.
Würde die dortige umseitige Rechtsbehelfsbelehrung sich auch schon auf die früher erhaltenen "Zettel ohne Rechtsbehelfsbelehrung"  beziehen? Dann wäre seine Frist ja schon abgelaufen…

Oha, da ist ja nun doch schon wieder einiges an neuen Fragen dazu gekommen - sorry.

Auf gute Antworten dazu freue ich mich schon - tolles Forum hier!!!


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Wir sollten weiter annnehmen, dass sich Herr Maier bestimmt nicht bei der GEZ hat ab- oder umgemeldet und seine Ex-Frau zahlt mit Sicherheit weiter auf die alte Beitragsnummer ein.
Er hat sich nur beim Einwohnermeldeamt angemeldet, wie es ja seine Pflicht als getreuer Angestellter bei der Deutschland GmbH ist.
Er wird nicht unter der Adresse seiner Ex-Frau geführt - die Frau scheint die GEZ wohl gar nicht gesondert registriert zu haben… ;-) Sie ist ja dort schon seit ewigen Zeiten wohnhaft.
Sie zahlt ja aber wohl weiter die 17,28 im Quartal für ihr Radio auf das alte, gemeinsame Beitragskonto und weiß bisher scheinbar von nichts.
Deshalb hatte Herr Maier ja auch Aufklärung gefordert, woher denn die o.a. Zahlungen auf "sein" Beitragskonto gekommen sind.

Dann ist der Fall eigentlich klar.

Es gibt nur ein Beitragskonto für Herrn Maier. (Weil es bis vor seinem Auszug auf ihn lief und er sich nicht umgemeldet hat.)
Die Zahlungen seiner Frau werden auf diesem Konto verbucht. Durch ihre falschen Zahlungen (17,28 statt 17,98) ist auch der krumme Rückstand zu erklären.

Ob er jetzt aktuell für zwei Wohnungen oder nur für eine herangezogen wird, kann ich den Angaben nicht entnehmen. Möglicherweise wurde im Juni 2013 für seine Frau ein eigenes Konto eingerichtet, oder sie zahlt seitdem gar nicht mehr.


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Vielen Dank für die schnelle Antwort, ss32!

Wir können davon ausgehen, dass Herr Maier aktuell nur nur für eine Wohnung herangezogen wird und seine Exfrau die 17,28 im Quartal für ihr Radio auf das alte, gemeinsame Beitragskonto zahlt. Wie gesagt: die GEZ weiß von ihr mit Sicherheit nichts…  ;)

Wie Herr Maier das mal auflösen soll steht noch in den Sternen...

Jetzt ist erstmal ein korrekter Widerspruch wichtig!

Ich freue mich auf weitere Anworten…  :D


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