Also - ich war lange nicht im Forum. Das hat alle möglichen Gründe - aber nicht den, dass ich aufgegeben hätte!
Ja - Tonarno - es ist mein Ziel nach Karlsruhe zu kommen, aber leider ist der Weg dorthin ellenlang!
D.h. ich muss zuerst durch die Instanzen und muss meine Berufung (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) auch erst mal verlieren, bevor mir die Verfassungsbeschwerde offensteht!
Die Berufung läuft und ich rechne damit, dass die entweder binnen 2 Monaten weggefegt wird - wenn sie nicht - was natürlich besser wäre - zu einer Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht führt. Mal sehen. Ich erwarte nichts und warte weiter ab.
Eine Verfassungsbeschwerde wird leider erst angenommen, wenn es sonst keine Möglichkeiten mehr gibt, zu klagen! Dort würden sonst die Briefkästen überlaufen, denke ich ...
Meine Argumentation habe ich jetzt auf einen einzigen Punkt eingeschränkt. Nämlich den, dass Singles gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt sind.
Dabei musste jetzt gegen das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs argumentiert werden und ich denke, dass das ganz gut gelingt. Der BayVerfGH hat nämlich sehr sehr betont, dass JEDER Person ein INDIVIDUELLER Vorteil durch die ör R..angebote zukommt.
Und in punkto Wohnungsbezogenheit sagen sie ja immer, dass eine TYPISIERUNG bei Massenverfahren möglich ist, wenn man dabei von einem TYPISCHEN Fall ausgeht. Der TYPISCHE Fall wird aber nie genannt.
Ich hab jetzt differenziert zwischen Grund des Beitrags und Höhe des Beitrags und argumentiert, dass selbst dann wenn die Anknüpfung des Beitrags an die Wohnung (wegen der 97%) Fernseher dazu führen würde, dass jeder in einer Wohnung grundsätzlich zahlen müsste, dann sagt diese Anknüpfung doch noch nichts darüber aus, wieviel der Einzelne zahlen muss.
Wenn jede Person, die wohnt, einen individuellen Vorteil hat, dann ist der ja nicht irgendwie unterschiedlich groß bei Singles oder gepaart lebenden Menschen. Also müsste erst einmal jeder gleich viel zahlen. Die "Typisierung" bezieht sich daher nicht auf die Höhe der Beiträge und deshalb hat auch das Bayerische Obergericht noch nicht zu meiner Thematik entschieden und deshalb wäre das Gericht ja auch gar nicht an diese Entscheidung gebunden etc.
Na, ja, mal sehen ...
Gruß,
Willnich
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.