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Autor Thema: Widerspruch im Namen beider Ehepartner  (Gelesen 1920 mal)

d
  • Beiträge: 2
Widerspruch im Namen beider Ehepartner
Autor: 11. Oktober 2014, 15:14
Hallo!

Ich habe die Suchfunktion bemüht, um zu diesem Anliegen etwas zu finden. Überraschenderweise habe ich das nicht, deswegen mache ich dafür ein eigenes Thema auf. Falls ich doch einen Thread mit ähnlichem/gleichem Thema übersehen habe, dann bitte ich das zu entschuldigen!

Ich habe eine Frage zu folgendem hypotetischem Fall: Person A und Person B sind verheiratet (selber Nachname) und haben im Februar 2014 eine neue Wohnung bezogen. Person A hat sich entschlossen, dass seine Familie nicht zahlen und den Klageweg zu bestreiten wird.

Auf Grund des Wohnungsbezugs wurde nun der Ehepartner von Person A zufällig als GEZ-Konto-Empfänger ausgewählt und darauf hin vom Beitragsservice angeschrieben und in den üblichen Prozess eingegliedert. Nun hat Person B den Festsetzungsbescheid erhalten und Person A bereitet den Widerspruch für Person B vor.

Nun fragt sich Person A, ob sie den Widerspruch irgendwie im Namen beider Ehepartner verfassen kann, so dass der Ausgang des Vorgangs für beide Personen gültig ist, so dass Person A nicht befürchten muss, dass sie in einem halben Jahr zusätzlich angeschrieben wird und dann nochmal das Verwaltungsgericht für die Klage bezahlen muss.

Ist dies möglich und wenn ja, wie würde Person A dies machen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 16:45 von Bürger«

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Re: Widerspruch im Namen beider Ehepartner
#1: 11. Oktober 2014, 16:50
Nun fragt sich Person A, ob sie den Widerspruch irgendwie im Namen beider Ehepartner verfassen kann, so dass der Ausgang des Vorgangs für beide Personen gültig ist, so dass Person A nicht befürchten muss, dass sie in einem halben Jahr zusätzlich angeschrieben wird und dann nochmal das Verwaltungsgericht für die Klage bezahlen muss.

Ist dies möglich und wenn ja, wie würde Person A dies machen?
Es ist wohl nicht so sehr die Frage, ob das "möglich" ist, sondern ob es überhaupt *nötig* ist ;)

Prinzipiell gilt per RBStV 1 Beitrag pro Wohnung, bei gesamtschuldnerischer Haftung der darin Wohnenden.

Alle Mitbewohner des "auserkorenen", sie alle stellvertretenden "Beitragsschuldners" können dem Beitragsservice zur Vermeidung einer doppelten Heranziehung den Namen und die Beitragsnummer des Beitragsschuldners der Wohnung benennen.
Diese Infos gibt es auch unter www.rundfunkbeitrag.de - und sind somit nicht Kernthema dieses Forums ;)

Damit sollte der Angelegenheit eigentlich Genüge getan sein...
...egal ob dies freiwillig oder erst auf Nachfrage hin getan wird ;)
Eine Mehrfachbelastung ein und derselben Wohnung ist lt. RBStV nicht vorgesehen.

Ob der "auserkorene" Beitragsschuldner zahlt oder in Widerspruch/ Klage geht, dürfte dabei unerheblich sein.
Der Ausgang des Verfahrens überträgt sich praktisch auf die Wohnung.

Bitte auch die Suchfunktion des Forums nutzen. Mit dem Suchbegriff "doppelt" kommen so einige ähnliche bereits mehrfach abgehandelte Konstellationen potenziell doppelter Heranziehung...


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d
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Re: Widerspruch im Namen beider Ehepartner
#2: 11. Oktober 2014, 18:27
Konkrekt geht es Person A vor allem auch darum, den UNrechtsstreit von Person A auf sich selbst zu übertragen, um so auch die im Anschluss folgende Klage beim VG in eigenem Namen ausführen zu können, da sich Ehegatte Person B ungern selbst mit dem Gericht auseinandersetzen möchte.

Edit: Insbesondere würde sich Person B niemals auf eine mündliche Anhörung vor dem VG einlassen.


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