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Autor Thema: Bisher tot gestellt, nun Mahnung; aber bald Umzug ins Ausland  (Gelesen 2561 mal)

u
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Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Kollege A hat sich bisher tot gestellt und alle Schreiben ignoriert. Nun flatterte ihm die Mahnung mit kurzfristiger Zahlungsaufforderung bis 15.10. ins Haus. Normalerweise würde er jetzt die hier empfohlenen Gegenmaßnahmen einleiten.
ABER: Kollege A wird in wenigen Wochen ins Ausland umziehen, um dort für einige Jahre zu leben und zu arbeiten. Er wird allerdings eine deutsche Meldeadresse (Elternhaus, daher nicht gebührenrelevant) behalten.

Kann hier ein letztes Mal Totstellen für ihn der richtigere Weg sein?
Sollte dann das nächste Schreiben an die Adresse seiner Eltern gehen, könnte er immer noch behaupten, nie Post von der GEZ bekommen zu haben, und Beweise verlangen, dass er je in besagter Adresse gewohnt habe.
Wenn das nichts bringt, könnte er immer noch den "offiziellen" Weg gehen.

Danke für eure Meinungen.


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l
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Mein Bruder lebt nun auch in China. Einfach nicht zahlen und beim Amt abmelden (wichtig!), nicht ummelden!
Die machen dann irgendwann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt und bekommen dann die Info, dass die Person im Ausland lebt.
Thema erledigt


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s
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Ohne die Meldeadresse bei den Eltern könnte es funktionieren. Mit bleibt er am Haken.

Ihm muss niemand beweisen, dass er auch da wohnte, wo er gemeldet war. Das ist eine gesetzliche Vermutung, er müsste also beweisen, dass es nicht so war.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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...zudem stünde dann in Frage, ob die Schreiben (im wesentlichen die Bescheide)
überhaupt tatsächlich zugestellt wurden:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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K
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Zitat
Mein Bruder lebt nun auch in China. Einfach nicht zahlen und beim Amt abmelden (wichtig!), nicht ummelden!
Die machen dann irgendwann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt und bekommen dann die Info, dass die Person im Ausland lebt.
Thema erledigt

Zitat
Ohne die Meldeadresse bei den Eltern könnte es funktionieren. Mit bleibt er am Haken.

Am Haken bleibt er so oder so, denn einfach verschwinden hat noch nie ausgereicht. Selbst wer immer im Ausland bleibt, ist bis zur eigenhändigen Abmeldung beim BS gespeichert und wird als Schuldner geführt.

Wer sich beim BS nicht schriftlich abmeldet ist für ewig der Mops! ;)  8)

§7 Abs. 2 RBStV regelt das Ende der Beitragspflicht.
§8 Abs. 2 und 5 RBStV regelt die Anzeigepflicht (Abmeldepflicht).


Es ist somit egal, ob Person A bei seinen Eltern gemeldet oder gar nicht gemeldet ist.

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 01:11 von Konspirativ«

 
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