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Autor Thema: Vollstreckung durch den Oberbürgermeister  (Gelesen 1326 mal)

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  • Beiträge: 5
Vollstreckung durch den Oberbürgermeister
Autor: 07. Oktober 2014, 22:02
Moin.
Herr L. hat einen Brief von der Stadt O bekommen. Er könnte etwa aussehen wie jener im Anhang.
Es scheint nichts Offizielles zu sein (keine Rechtsbehelfsbelehrung). Herr L fragt sich, was das eigentlich genau bedeuten soll.
Mit welchen Konsequenzen hat Herr L zu rechnen?

Angenommen Herr L hat bisher nichts bezahlt und bereits mehrere Beitragsbescheide erhalten auf welche er IMMER fristgerecht Widerspruch eingelegt hat.
Auf die Widersprüche hat er nie eine Antwort (wie z.B. Widerspruchsbescheide) erhalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 23:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Thema "Vollstreckung" bzw. "Zwangsvollstreckung" durch die örtlichen Vollzugsstellen ist im Forum bereits eingehend behandelt.

Hierzu bitte die Suchfunktion des Forums nutzen und insbesondere eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es generell immer nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Hier wohl insbesondere
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
sowie die Folgebeiträge.

...nur auszugsweise:
bei nachweislich zugestelltem und widersprochenem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID" ggf. prüfen:

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


Da es sich hier um einen eher regulären und schon mehrfach behandelten fiktiven Fall handelt, bleibt dieser Thread zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis + weiter gute Erfolge.


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