Hallo zusammen, es geht in diesem Beitrag um einen "fiktiven" Fall, der nach meiner Recherche hier so noch nicht besprochen wurde, und daher evtl. hier mal besprochen werden kann.
Person A hat sich nach massivem Druck des Beitragsservice bereit erklärt sich anzumelden. Ein Grund war die Verhinderung von juristischen Konsequenzen (aus persönlichen Gründen). Die Anmeldung von Person A (also dessen Wohneinheit) erfolgte Online (per Screenshots beweisbar) zum 01. August 2014, in der Hoffnung das keine alten Beitragszahlungen dazukommen, aus der Zeit der Nichtanmeldung.
Nun hat Person A Post vom Beitragsservice bekommen, mit folgendem Inhalt:
Zahlung der Rundfunkbeiträge
Sehr geehrte Person A,
Ihre Rundfunkbeiträge und die nächste Rate sind am 15.10.2014 fällig.
Bitte zahlen Sie den Betrag von 103,94 Euro. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.
So errechnet sich der Gesamtbetrag:
Buchung:
a) Ihr Kontostand am 01.08.2014 = -359,60 Euro
b) 02.10.24 - Rundf.beitrag f. 1 Wohnung (09.2014-11.2014 = -53,94 Euro
c) Gesamtbetrag = 513,54 Euro
MfG,...
Wie erwähnt, ist der passende Zahlschein mit einer Rate von 103,94 Euro gleich dabei.
Warum akzeptieren die das Datum der Anmeldung von Person A nicht, und stellen einfach einen negativen Kontostand in den Raum, ohne irgendein Datum.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten, denn sie ist nicht gewillt das ganze so zu akzeptieren, und auch rückwirkend zu zahlen. Gibt es für Person A eine Möglichkeit dagegen anzugehen, und nur ab dem Tag der Anmeldung zu zahlen? Auch ist nach Meinung von Person A die Formulierung falsch, da es ja noch keine erste Rate gab, kann es doch keine nächste Rate geben.