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Autor Thema: Verweigerungsmöglichkeit einer rückdatierten Zahlungsaufforderung?  (Gelesen 1611 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo zusammen, es geht in diesem Beitrag um einen "fiktiven" Fall, der nach  meiner Recherche hier so noch nicht besprochen wurde, und daher evtl. hier mal besprochen werden kann.

Person A hat sich nach massivem Druck des Beitragsservice bereit erklärt sich anzumelden. Ein Grund war die Verhinderung von juristischen Konsequenzen (aus persönlichen Gründen). Die Anmeldung von Person A (also dessen Wohneinheit) erfolgte Online (per Screenshots beweisbar) zum 01. August 2014, in der Hoffnung das keine alten Beitragszahlungen dazukommen, aus der Zeit der Nichtanmeldung.

Nun hat Person A Post vom Beitragsservice bekommen, mit folgendem Inhalt:

Zahlung der Rundfunkbeiträge

Sehr geehrte Person A,
Ihre Rundfunkbeiträge und die nächste Rate sind am 15.10.2014 fällig.
Bitte zahlen Sie den Betrag von 103,94 Euro. Für die Überweisung haben wir ein Zahlungsformular für Sie vorbereitet.

So errechnet sich der Gesamtbetrag:

Buchung:
a) Ihr Kontostand am 01.08.2014 = -359,60 Euro
b) 02.10.24 - Rundf.beitrag f. 1 Wohnung (09.2014-11.2014 = -53,94 Euro
c) Gesamtbetrag = 513,54 Euro

MfG,...


Wie erwähnt, ist der passende Zahlschein mit einer Rate von 103,94 Euro gleich dabei.

Warum akzeptieren die das Datum der Anmeldung von Person A nicht, und stellen einfach einen negativen Kontostand in den Raum, ohne irgendein Datum.
Wie soll sich Person A jetzt verhalten, denn sie ist nicht gewillt das ganze so zu akzeptieren, und auch rückwirkend zu zahlen. Gibt es für Person A eine Möglichkeit dagegen anzugehen, und nur ab dem Tag der Anmeldung zu zahlen? Auch ist nach Meinung von Person A die Formulierung falsch, da es ja noch keine erste Rate gab, kann es doch keine nächste Rate geben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 22:32 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1. Es ist eine Zahlungsaufforderung - und kein rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid.
Person A kann dieses Schreiben so ernst nehmen, wie sie selbst möchte.

Es hilft nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

...und sich allgemein mit dem Konstrukt & Prozedere vertraut zu machen:
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


Hallo zusammen, es geht in diesem Beitrag um einen "fiktiven" Fall, der nach  meiner Recherche hier so noch nicht besprochen wurde, und daher evtl. hier mal besprochen werden kann.
Das Thema rückwirkender Forderungen ist im Forum aber schon zur Genüge beackert...


...in der Hoffnung, dass keine alten Beitragszahlungen dazukommen, aus der Zeit der Nichtanmeldung.
Person A hätte das aber schon besser wissen können...


So errechnet sich der Gesamtbetrag:
Buchung:
a) Ihr Kontostand am 01.08.2014 = -359,60 Euro
b) 02.10.24 - Rundf.beitrag f. 1 Wohnung (09.2014-11.2014 = -53,94 Euro
c) Gesamtbetrag = 513,54 Euro

Wie erwähnt, ist der passende Zahlschein mit einer Rate von 103,94 Euro gleich dabei.
Damit will BS wohl die Hemmschwelle einer Zahlung senken.
Aber noch mal:
Es ist noch kein per Bescheid festgesetzter Betrag - alles ohne Rechtsbehelfsbelehrung - alles somit eher informativen Charakters.

Warum akzeptieren die das Datum der Anmeldung von Person A nicht, und stellen einfach einen negativen Kontostand in den Raum, ohne irgendein Datum.
Weil Person A mit anderen Meldedaten erfasst ist?
Vorher schon in der Wohnung als "Inhaber vermutet" werden kann?
Weil sie angegeben hat, in der Wohnung seit oder schon vor dem 01.01.2013 zu wohnen?
Die Beitragspflicht besteht per Gesetz seit 01.01.2013 - auch rückwirkend.

Wie soll sich Person A jetzt verhalten, denn sie ist nicht gewillt das ganze so zu akzeptieren, und auch rückwirkend zu zahlen.
Gibt es für Person A eine Möglichkeit dagegen anzugehen, und nur ab dem Tag der Anmeldung zu zahlen?
Bei aller Liebe, aber:
Für die "Beratung" der "Zahlungswilligen" ist der Beitragsservice zuständig - nicht das Forum ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 23:05 von Bürger«
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