Wozu soll das gut sein, dann schicken die neue Bescheide wo Vorschriften beachtet werden und dann hat man gar nix gewonnen......(?)
Auf meine 2 Fragen ist A ja nicht eingegangen. Entweder dachte er, ich wollte ihn auf den Arm nehmen oder er hat tatsächlich meine Fragen nicht verstanden?
Ich denke er hats nicht verstanden. Die Aktion von A ist eh sinnfrei.
Um es jetzt für A und vielleicht andere auch mal klarzustellen.
Jeder, der in den Klauen der GEZ ist sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, was er denn eigentlich nach Erhalt eines Beitragsbescheids tun will?Mein Eindruck hier ist nämlich, daß viele einfach mal Widerspruch erheben, weils viele andere auch so machen und weils erzählt wird. Und dann?
Also eins sollte doch langsam mal klar sein. Widerspruch macht wirklich nur Sinn, wenn man auch klagen will. Logisch oder?Warum sollte jemand auf einen Beitragsbescheid Widerspruch erheben, wenn er die ganze Sippe Blödfunk eh ablehnt und nicht zahlen will. Zumal ja sowieso jeder denkt, die Schreiben wären wegen dem Urteil Tübingen nichtig!
Wenn die Bescheide also nach Meinung der Schuldner nichtig sein sollen, warum sollte man dann widersprechen? Erschließt nicht mir nicht wirklich.
Es ist doch eh egal ob ein Widerspruch mit Aussetzung des Vollzugs läuft oder nicht, denn die Vollstreckungsmaßnahmen werden sowieso eingeleitet.
Ergo schnurz piep egal, außer man will klagen. Wenn nun jemand wie Person A, der ja schon 2 Widersprüche am Laufen hat nun plötzlich auf die Idee kommt einen neuen Bescheid anzufordern, weil er der Meinung ist aufgrund eines Urteils wären seine anderen Bescheide nichtig, der hat irgendwie nen Denkfehler.
Was soll der Schwachsinn?
Wenn A Widerspruch erhob, um anschließend zu klagen, dann kann er in der Klage das Urteil Tübingen mit einbauen, damit die Richter sehen, mit welchem geistig Kind sie es beim Blödservice zu tun haben.
Jede andere Aktion ist vergeudete Zeit und rausgeschmissenes Porto.