Ihr müsst mir mal kurz auf die Sprünge helfen:
Vor einiger Zeit wurde hier im Forum über eine Abgabe berichtet, die von Betreibern von Sendeanlagen zu entrichten ist. Dagegen hat sich der ÖRR (ich glaube es war der WDR) vor Gericht gewehrt und dabei interssante Argumente geliefert, die auch prima gegen ihn selbst in der Diskussion um den RFB verwendet werden können.
Um welche Abgabe handelt es sich?
Edit "Bürger":
Thread-Betreff der Auffindbarkeit wegen präzisiert.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"