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Autor Thema: Klage abgewiesen > Berufung/ Beschwerde zugelassen > Vorgehensweise? Anwalt?  (Gelesen 2773 mal)

s
  • Beiträge: 9
Hallo,

kann jemand sagen, wo nachgelesen werden kann, wie man fiktiv gegen ein VG Urteil vorgehen kann, wenn die Klage auf Kosten der Kläger abgewiesen wurde?

Das Urteil hat hypothetisch gesehen - nebst üblichen Textbausteinen - auch persönliche fehlerhafte Darstellungen.

Es heißt:
1. Berufung
2. Beschwerde
Beide zugelassen.

Wo finde ich hypothetische Formulierungen oder Vorgehensweisen?
Person A muss dies heute noch in Erfahrung bringen. A hat auch keinen Anwalt.

Vielen Dank im Voraus


Edit "Bürger":
Beitrag musste hierher ausgelagert werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2016, 16:23 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.589
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zumindest für die "Berufung" zur 2. Instanz dürfte Anwaltszwang bestehen. Die Frage zur konkreten "Vorgehensweise" bzw. auch "Formulierung" würde sich dann hier weitestgehend erübrigen.

Inwiefern dies auch für eine "Beschwerde" zuträfe, vermag ich nicht zu sagen.
Zu beachten wäre ggf., dass mglw. unabhängig von der Beschwerde eventuelle Fristen auch für die Berufung zu laufen beginnen würden.

Person A muss dies heute noch in Erfahrung bringen.
Warum "heute noch"?


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  • IP logged
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s
  • Beiträge: 9
Danke für die Antwort. Ja,  ich werde mir Mühe geben, meine Beiträge richtig zu platzieren.

Person S will Zeit schinden. Hypothetisch gesehen kommt dann nur die BESCHWERDE für Person S in Frage. Morgen läuft die Frist ab (oder wegen WE Montag?).

Person S war lange verreist und hatte sonst noch viel K**** am Dampfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2016, 18:02 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

... Morgen läuft die Frist ab (oder wegen WE Montag?). Person S war lange verreist ...
Hoffentlich hat Person S Belege (Flugticket, Hotelbuchung, Tankquittungen, Visa, Fährtickets, Zeugen etc.) für die lange Abwesenheit?

Eine fiktive Person F würde jedenfalls bei jeder längeren Abwesenheit die Belege dafür aufbewahren, und zwar um dann innerhalb von 2 Wochen nach der Rückkehr nach §60 VwGO beim Gericht eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu beantragen - siehe u.a. unter
§ 60 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (VwGO)
http://dejure.org/gesetze/VwGO/60.html
dann beginnt die Frist von vorne, wenn die Person F das richtig verstanden hat...

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2016, 21:21 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

s
  • Beiträge: 9
dann muss Person S gleich eine 0815 Beschwerde formulieren. Worauf kommt es an?


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  • IP logged

m

mb1

  • Beiträge: 285
https://dejure.org/gesetze/VwGO/146.html [Statthaftigkeit der Beschwerde]

Mit der Beschwerde kann allerdings nicht gegen das Urteil an sich vorgegangen werden, sondern nur gegen Beschlüsse, die im Verfahren getroffen wurden!


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

s
  • Beiträge: 9
aha, dann muss Person S wohl aufgeben. Kein Geld für den Anwalt.
Na ja, als Laie hat sie es bis hierher geschafft. Sche.. GEZ.
Oder einen Anwalt, dass mehrere Personen vertritt??? Wegen Anwaltskosten, Name, Adresse?
Natürlich für den fiktiven Fall, rein Hypothetisch


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