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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - ALG2 - Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 1188 mal)

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  • Beiträge: 1
Rundfunkbeitrag - ALG2 - Vollstreckungsbehörde
Autor: 24. September 2014, 20:34
Hallo,

hoffe Sie können mir in diesem hypothetischen und fiktiven Fall helfen und zwar wenn die Person A (Schuldner) noch nie GEZ gezahlt hat und Arbeitlosengeld 2 bezieht .
Aber den bescheid seid 3 Jahren nie abgeben hat zur entlastung der GEZ, Person A hatte die ganzen Mahnungen ignoriert.
Nun bekam Person A post von der Vollstreckungsbehörde mit einer Zahlungsauforderung von 576,31 € in bar.
Ein Vollstreckungsbeamter war schon da , aber Person A war nicht anzutreffen.
Was könnte Person A machen um Wiederspruch einzulegen, um die die Zahlung nicht mehr tätigen zu müssen ?

Auf wunsch könnte ich die Briefe anonymisiert hochladen.

wäre über jede Antwort dankbar,

Liebe grüße einer verzweifelten alleinerziehenden Mutter  :)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2014, 20:41 von René«

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  • Beiträge: 550
Person A könnte bestreiten je einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten zu haben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, dem Bescheid dann widersprechen. Genaues Prozedere bitte recherchieren.

bei entsprechend geringem Einkommen über P-Konto (Pfändungssicheres Konto) informieren.

Parallel Befreiung für die Zukunft beantragen


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