Hallo,
hoffe Sie können mir in diesem hypothetischen und fiktiven Fall helfen und zwar wenn die Person A (Schuldner) noch nie GEZ gezahlt hat und Arbeitlosengeld 2 bezieht .
Aber den bescheid seid 3 Jahren nie abgeben hat zur entlastung der GEZ, Person A hatte die ganzen Mahnungen ignoriert.
Nun bekam Person A post von der Vollstreckungsbehörde mit einer Zahlungsauforderung von 576,31 € in bar.
Ein Vollstreckungsbeamter war schon da , aber Person A war nicht anzutreffen.
Was könnte Person A machen um Wiederspruch einzulegen, um die die Zahlung nicht mehr tätigen zu müssen ?
Auf wunsch könnte ich die Briefe anonymisiert hochladen.
wäre über jede Antwort dankbar,
Liebe grüße einer verzweifelten alleinerziehenden Mutter
