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Autor Thema: Vollstreckungsmaßnahmen in Mahnung angedroht  (Gelesen 1415 mal)

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nutzer123

Vollstreckungsmaßnahmen in Mahnung angedroht
Autor: 10. September 2015, 14:46
Hallo,

folgender Schriftverkehr fand seitens der GEZ in Richtung von Person A statt, wobei jedes einzelne Schreiben bislang ignoriert worden ist.
Zuvor lag eine Befreiung der Gebühren vor, da Person A Bafög-Bezieher war.

-Im August 14 erfolgte das erste Schreiben "Mitteilung über den Ablauf der Befreiung".

-Im Oktober 14 erfolgte dann das erste Forderungsschreiben "Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 10.2014 bis 12.2014" über die Bezahlung von xx,xx Euro.

-Im Januar 15 folgte die erste "Zahlungserinnerung" mit der Bitte die rückständigen Rundfunkbeträge innerhalb von zwei Wochen zu zahlen um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

-Im März 15 folgte der erste "Feststzungsbescheid" mit einer Zahlungsforderung von etwa 120 Euro.

-Im April 15 folgte der zweite "Festsetzungsbescheid" mit einer Zahlungsforderung von genau 8 Euro mehr als im Monat zuvor. Woher kommen plötzlich diese 8 Euro?

-Im Juli 15 folgte der dritte "Festsetzungsbescheid" mit einer Forderung von nun über 180 Euro und dem Hinweis, dass durch eine sofortige Begleichung weitere Mahnmaßnahmen vermieden werden können, welche mit weiteren Kosten verbunden wären.

-Im September 15 kam nun die erste "Mahnung" mit der letzten Gelegenheit den Gesamtbetrag von mittlerweile fast 250 Euro zu begleichen. Es folgt auch ein Hinweis darauf, was passiert, wenn Person X nicht zahlt. Es drohen "Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskungt, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution." Es folgt ebenfalls der Hinweis, dass bei der für Person A zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragt werden, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Person A hat eine Frist von 2 Wochen welche in etwa einer Woche abläuft. 

Arbeitseinkommen ist nicht vorhanden da Person X noch studiert, sich aber nicht vom Beitrag befreien lassen kann, da keine Sozialleistungen bezogen werden. Finanzielle Untersützung wird von den Eltern in Anspruch genommen.

Beim Durchlesen des Forums ist aufgefallen, dass ein P-Konto eingerichtet werden kann, um sich wenigstens gegen die Pfändung zu schützen, da das Konto dann bis zu einem Betrag von etwa 1000 Euro geschützt ist. Aber vor den anderen Vollstreckungsmaßnahmen ist Person A dennoch nicht geschützt. Desweiteren besteht die Sorge, dass die Kosten durch eine mögliche Vermögensauskunft oder sonstige behördliche Schritte in die Höhe steigen wenn beispielsweise Gerichtskosten hinzukommen.

Da Person A bislang nicht auf den Schriftverkehr reagierte, plant sie auf das nächste Schreiben zu warten, welches voraussichtlich eine Ladung zur Vermögensauskunft sein wird, und diesen Termin wahrzunehmen, in der Hoffnung von diesem Beitrag befreit zu werden, wenn die Behörden sehen, dass Person A von etwa 400 Euro monatlich lebt, wobei etwa 220 Euro Mietkosten sind und dann noch 180 Euro zum Leben bleiben. Wird eine Behörde dann noch die Dreistigkeit besitzen 10% des verbliebenen Geldes zu pfänden?


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