Mr. X sieht es so:
Hoheitliche Rechte hat die LRA, obwohl die keine Behörde ist. An sich haben diese nur Behörden, bis auf ein paar Ausnahmen.
D.h. für Mr. X, dass derart Schreiben eindeutig auch von der LRA kommen sollten, damit diese als solches auch identifiziert werden können.
Der BS ist nicht rechtsfähig. Deren Schreiben haben den vollen Datensatz des BS rechts oben, wobei Mr. X davon ausgehen muss, dass das Schreiben trotz der Nennung der LRA direkt unter Namen des BS verfasst wurde. Dann ist es mehr oder weniger ein Infoschreiben, was aber nicht besagt, dass man darauf nicht reagieren soll ! Immer Widerspruch, egal von wem es kommt.
Ein korrektes Schreiben erfordert den Datensatz der LRA, der sich rechts oben befinden muss und nichts anderes.
Für Mr. X ist nicht zu erkennen, dass es, so wie gefordert, von der LRA kommt.
Ein Bescheid hat immer im Voraus zu ergehen.
Von
ordentlichen Behörden kommen die auch im Voraus.
Beispiel:
Für eine Forderung für Jan. 2013 hat der Bescheid bis spätestens 01.01.2013 einzugehen, so steht es in der Abgabenordnung. Kommt dieser am 02.01.2013, dann ist er zu spät, da der Zug abgefahren ist.
Genau wie beim Widerspruch. 1 Monat und nicht 1 Monat und 1 Tag !
Ein Bescheid über rückständige Beiträge kann nur gestellt werden, wenn jemals ein Bescheid ergangen ist, da der ursächliche Bescheid die Grundlage ist.
Eine Festsetzung , z.B. vom Finanzamt hat eine ganz andere Bedeutung. Das hat in dem Sinne mit dem gewöhnlichen Bescheid nichts zu tun.
Beim gewöhnlichen Bescheid ist vorher klar, was gefordert wird.
Die Festsetzung vom Finanzamt kommt im Nachhinein und beruht darauf, dass man erst mal gewisse Daten braucht, die für die Erstellung der Festsetzung notwendig sind. Erst wenn man die Daten hat, kann man etwas festsetzen. Es können natürlich auch Rückstände, die nicht gezahlt wurden, festgesetzt werden. Dazu ist dann aber vorher ein Bescheid ergangen. So kennt es Mr. X .
Sollte sich da Mr. X irren, dann bitte berichtigen. Danke.
Dies hier könnte man zur Not schon gelten lassen, obwohl es auch nicht voll korrekt ist. Ist Ansichtssache.
Da steht zumindest rbb und Masurenallee, aber die Tel. ist die vom call-Center?
Die PDF.
Widerspruchsbescheid RBB > Klage beim Verwaltungsgericht - ja oder nein?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15602.msg104281.html#msg104281http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15602.0;attach=6852( auf öffnen gehen )
Edit "Bürger":
Thread geschlossen, da Fragen/ Diskussion nunmehr vom ursprünglichen Kern-Thema des Threads abweicht - und zudem allgemeine Grundsatzfragen thematisiert, die im Forum bereits ausgiebig und mehrfach behandelt wurden.
Der Threadersteller möge sich bitte erst mal mit den Grundlagen vertraut machen...
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis.