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Autor Thema: "Sammelklage" Berlin  (Gelesen 7358 mal)

b
  • Beiträge: 6
"Sammelklage" Berlin
Autor: 06. September 2014, 10:42
Hallo,

das Thema wurde im Thread
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.60.html gestartet.

Zwar wurde dieser Thread vom Moderator in den Thread
Wirksame Alternativen/ Ergänzungen zu Widerspruch & Anfechtungsklage...?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10901.0.html
abgespaltet, da ich aber an einer Art Sammelklage interessiert bin, möchte ich dieses Thema (Sammelklage) gern hier näher behandeln.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage#Deutschland)

Die "Sammelklage" wurde mir von einem Berliner Anwalt vorgeschlagen. Durch einen Forumnutzer haben wir jedoch erfahren, dass es soetwas wie eine Sammelklage in Deutschland nicht gibt. (Siehe WIKI Link oben) Ich denke jedoch, dass der Anwalt über ein Begriff sprach, der "gängig" ist. Bei der Umsetzung wird er den rechtlich korrekten Weg gehen.

Geplant ist also eine "Sammelklage". Dafür werden insgesamt 20 Kläger gesucht.
Eventuell haben wir "schon" 5!
Gesucht werden "Mitglieder" bei dem der Sachverhalt ähnlich ist.

Aufgeführte Punkte sind kein MUSS!
z.B.
- Stammen aus Berlin...
- Bisher wurden alle Schreiben des BS ignoriert.
- Dem Bescheid wurde Widerspruch eingereicht bzw. wurde die Feststellung der Nichtigkeit beantragt.

Ich werde nocheinmal den Anwalt kontaktieren um eventuelle Kriterien zu erfragen.

ps.
Die Sammelklage wurde vorgeschlagen, weil mir die Kosten einer individuellen Klage zu hoch waren. Problem ist, dass (bemessen am Streitwert) der Verdienst des Anwalts viel zu niedrig ist. Der Sachverhalt ist nicht ganz einfach. Immerhin steht ein Staatsvertrag dahinter... Daher müsste erst ein Gehalt vereinbart werden.

Anfragen zum Thema gerne hier oder als PM

http://www.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?pv=4


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2014, 02:12 von Bürger«

R
  • Beiträge: 375
Re: "Sammelklage" Berlin
#1: 06. September 2014, 18:04
M.E. kann das Gericht nach § 93 VwGO zur gemeinsamen Verhandlung verbinden, also so wie in Potsdam. Auf die Streitwertberechnung hat dies aber keinen Einfluss. Dies kann im Gerichtsprotokoll auch nachgelesen werden: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/protokoll-zur-massenverhandlung-in.html

Eine "Sammelklage" gibt es jedenfalls nicht.

Oder meinst Du was anderes? Welchen Anwalt willst Du beauftragen?


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T
  • Beiträge: 334
Re: "Sammelklage" Berlin
#2: 06. September 2014, 23:34
Auch wenn eine Sammelklage nicht zulässig ist, so ist eine gemeinsame Koordination im Vorfeld der je einzelnen Klagen mit einem kompetenten und engagierten Anwalt eine sehr gute Idee!
Dank an beutelmayer für diese Initiative!


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H
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Re: "Sammelklage" Berlin
#3: 07. September 2014, 21:23
Kenne jem. aus Berlin, der nicht zahlen möchte und Widerspruch gg. den Beitragsbescheid eingelegt hat.
Er würde sicherlich auch vor dem Verwaltungsgericht klagen wollen.  ;)


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Re: "Sammelklage" Berlin
#4: 07. September 2014, 21:50
Aufgeführte Punkte sind kein MUSS!
z.B.
- Stammen aus Berlin...
- Bisher wurden alle Schreiben des BS ignoriert.
- Dem Bescheid wurde Widerspruch eingereicht bzw. wurde die Feststellung der Nichtigkeit beantragt.

Bis auf Punkt 3 trifft alles auf Person XYZ zu.
Punkt 3 wird aber in den nächsten 3 Wochen durchgeführt.

Person XYZ wäre dabei  8)


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Loriot

f
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Re: "Sammelklage" Berlin
#5: 07. September 2014, 23:01
Ich kenne eine Person, die

- in Berlin gemeldet ist
- bisher alle Briefe ignoriert hat
- am 2014-09-05 einen "Festsetzungsbescheid" erhalten hat, und noch nicht reagiert hat
- keine Rechtschutzversicherung hat

Könnte diese Person sich anschließen?


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  • Beiträge: 721
Re: "Sammelklage" Berlin
#6: 08. September 2014, 08:33
Ich kenne eine Person in Nürnberg, die nicht bereit ist 20 Millionen Euro täglich mitzufinanzieren, für eine Zwangs"grundversorgung" mit 100 Sendern, zumal die gebotenen "Leistungen" heutzutage (im Gegensatz zu vor 30 Jahren) aus anderen Quellen zur Genüge in mindestens gleicher Qualität zu Verfügung steht. Diese Person wartet sehnsüchtig auf einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung um endlich juristische Schritte gegen dieses nicht mehr in unsere Zeit passende System einlegen zu können.   


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

b
  • Beiträge: 6
Re: "Sammelklage" Berlin
#7: 12. September 2014, 13:40
Hätte mich gerne früher gemeldet, doch leider haben wir in der Firma gerade eine Menge Stress... (Abgabetermine etc...)

Also kurz der Stand:

Eine "Sammelklage" lässt sich z.B. realisieren, wenn wir unser Anliegen gemeinsam einer Dritten Person übertragen. Könnte z.B. ein Verein sein...

Dafür bräuchten wir einen gemeinsamen Nenner.
Dieser wäre z.B. die Sache selbst. Also die Zwangsverpflichtung. Und da hätte mein Anwalt einige Argumente.
Zusätzlich wäre die Rückerstattung ein Punkt. Sei es Anwaltskosten oder bereits gezahlte Gebühren. Es wäre das Gleiche.

Wenn wir also 20 Leute hätten, die ersteinmal den Bescheid anfechten, wäre es kein Problem. Diese 20 hätten ja das gleiche Anliegen.
Ansonsten hätte ich auch noch 7 Personen, die aktuell jedoch Betrag zahlen... Hier wäre dann wieder das gemeinsame Anliegen (Zwangsverpflichtung) relevant.

Warum strebe ich nach einer Sammelklage?! :
Wer hat heute denn schon Zeit für Dinge... Meinst haben wir sogar 2 Jobs, sind eventl. alleinerziehend und und und.
Deshalb würde ich es mir gerne genauso einfach machen wie der Beitragsservice...

Einen Anwalt finden, der bereit ist uns zu vertreten (Haben wir schon)
Wir sollten bereit sein uns - über den Anwalt - durch alle Instanzen zu klagen (Amtsgericht, Landesgericht... Verwaltungsgericht, Europäischer Gerichtshof...)
Für einen alleine ist das ein langer Weg (Teuer und Zeitaufwendig c.a. 5 Jahre)
Doch wenn man die Kosten aufteilt ist der "Beitrag" relativ gering

Meine Meinung

Der Beitragsservice rechnet doch damit, dass sich nicht viele die Mühe machen. Die wollen doch selber nicht, dass das vor Gericht ausgetragen wird!

ps.
Am WE melde ich mich zu jeder PM und Zusage nocheinmal persöhnlich.

Viele Grüße und nochmals vielen Dank für die Beteiligung!! =)


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Re: "Sammelklage" Berlin
#8: 12. September 2014, 14:24
Ich werde aus dem Ganzen nicht schlau.

Stelle dies bitte mal anhand der gesetzlichen Grundlagen dar, wie eine solche "Sammelklage" zulässig erhoben werden können soll.

Nochmal die Frage: Wer soll der Rechtsanwalt sein? Ggf. soll der ein entsprechendes Konzept schlüssig beschreiben. Bis dahin ist das aus meiner Sicht nicht mehr als eine Luftnummer.

Dass ein Verein ein Klagerecht für Dritte haben soll klingt wenig schlüssig. Außerdem was soll eine Klage vor "Amtsgericht, Landesgericht"?


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Re: "Sammelklage" Berlin
#9: 12. September 2014, 14:44
Eine "Sammelklage" lässt sich z.B. realisieren, wenn wir unser Anliegen gemeinsam einer Dritten Person übertragen. Könnte z.B. ein Verein sein...
Dafür bräuchten wir einen gemeinsamen Nenner.

Das Thema einer Gründung einer Körperschaft, eines Vereins etc. ist ja bereits mehrfach auch hier im Forum diskutiert worden und meiner Ansicht nach von zentraler Bedeutung, um in Zukunft gemeinsam erfolgreich vorzugehen.

Die Frage ist, ob für eine Klageerhebung unbedingt ein Verein (im Sinne eines e.V., der doch mit einigem administrativen Aufwand verbunden sein dürfte) notwendig ist oder ob auch andere Organisationsformen, etwa Interessengemeinschaft oder Bürgerbewegung ausreichend wären. Dazu gerne fachkundige Kommentare.

Was die Frage der Namensgebung anbelangt, wäre es ratsam auf neutrale Begriffe zu rekurrieren, die eine große Anzahl von Personen zur Identifikation dienen könnten. Dazu gleich zwei Vorschläge:

MEDIENFREIHEIT
RUNDFUNKREFORM

Denkbar auch eine Kombination beider als
INITIATIVE FÜR MEDIENFREIHEIT & RUNDFUNKREFORM


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  • #GEZxit
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Re: "Sammelklage" Berlin
#10: 12. September 2014, 18:13
Wenn man ernst wahrgenommen werden will, sollte man damit beginnen, die richtigen Begriffe zu nutzen: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen, wie das hier verwendete Wort vermuten lässt. Alleine die Nutzung dieses Begriffes schreckt fast jeden ab, der ein wenig Ahnung von der Materie hat.

Zweitens sollte alles sauber und für jeden nachvollziehbar dokumentiert sein, damit nicht den Eindruck entsteht, man wolle aus dem Thema Profit ziehen – das haben schon mehrfach einige Schlaumaier hier im Forum versucht.

Erst danach kann man überlegen, Zeit und eventuell andere Mittel zu investieren. Bisher aber ist alles noch sehr schwammig.


Edit "Bürger":
Um hier nicht weiter über potenzielle "Luftnummern" zu spekulieren, wird dieser Thread
bis zur Vorlage eines schlüssigen Konzepts geschlossen.
Der Threadersteller melde sich zu gegebenem Zeitpunkt mit den entsprechenden Angaben beim Moderatorenteam.
Danke für das Verständnis & die Mitwirkung.


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