Angenommen folgender Sachverhalt:
Person A wurde ungefähr 2005 rückwirkend zwangsangemeldet, hat rückwirkend ganz ganz viel Gebühren und Mahngebühren bezahlt und sich dann abgemeldet.
Wurde anerkannt und hat mehrere Jahre keine GEZ-Gebühren oder dergleichen bezahlt.
2013 und 2014 dann mehrere Briefe bekommen, diese alle ignoriert, teilweise aufgemacht und weggeworfen, teilweise ungelesen weggeworfen. Nie reagiert.
April 2014 mit Partner Person B zusammengezogen. Person B zahlt schon immer brav Gebühren.
Nun ein Brief mit der Überschrift Mahnung und der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen. Diesen ausnahmsweise geöffnet.
Gebühren von 01.2013 - 09.2014 + Mahngebühren.
Was tun? Weiterhin Kopf in den Sand stecken?
Widersprechen gegen Bußgeldbescheid obwohl nicht bekannt ob jemals einer angekommen da Briefe weggeworfen?
Kann ja aber auch unterwegs verloren gegangen sein? Kein Einschreiben, etc. dabei.
Ab April 2014 muss dann aber eh kein Beitrag gezahlt werden da ein Haushalt mit Partner B.
Oder wird dies rückwirkend nicht anerkannt und muss aktiv gemeldet werden?
Was ist wenn Person A von 01.2013 - 03.2013 mit einer anderen Person zusammen im Haushalt gelebt hätte?
Wie ist das nachweisbar oder muss nachweisbar?
Besten Dank und Grüße,
unsinn