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Autor Thema: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa  (Gelesen 17529 mal)

D
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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#30: 11. September 2014, 17:26
Richtig - Geldstrafe, so sehe ich das auch. Aber von dem wird sie festgesetzt? Dadurch, dass trotzdem "Ordnungswidrigkeit" drin steht, müsste es ja dann in der Form geschehen und diese kann, meines Wissens nach, nur von Gerichten festgesetzt werden?
Der BS, bzw. die LRA´s können doch nicht einfach so selbst irgendweine "Geldstrafe" festsetzen? 


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#31: 12. September 2014, 08:01
Moin

Der Ordnungswidrigkeits- § hat keine Bedeutung. Es ist kein "Strafrahmen" festgesetz. Außerdem ist die Ordnungswidrigkeit in der Opportunitätsform geschrieben. Es KANN....

Hätte ehr so auszusiehen: Fahren ohne Führerschein

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html


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Re: Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
#32: 13. September 2014, 03:20
Das "Kann"-Thema "Bußgeld" im "Ordnungswidrigkeitsverfahren" ist im Forum bereits abgehandelt.

Die 1000-Euro-Frage
www.klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html


Bitte zum Thema zurückkehren...
Jetzt kommt die Stadtkasse+Frage zur Schufa
...falls nicht bereits erschöpfend erörtert.
Danke :police: ;)


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