@ Damiana
Person --> ME <-- ist hat in den letzten Jahren einige merkwürdige Dinge mit dem Justiz
[Begriff unerwünscht] erlebt.
Was kann passieren: (vorrausgesetzt alles ist in Form und Vorschrift abgelaufen)
--> Beitragsbescheid per Einschreiben, Zustellnachweis vorhanden, Bescheid in gültiger Form
--> Da eintreibende Partei, also der Beitragsservice sich mit Hoheitsrechten als Inkassobüro für die LRA ausgewiesen hat, wird direkt ein GV zur Vollstreckung beauftragt.
--> Der GV meldet sich an und bittet die Schuld zu begleichen. Wird die Schuld nicht beglichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Sind diese fruchtlos, wird man gebeten eine EV abzugeben.
--> Verweigert man die Abgabe der EV, gibt es die Maßnahme der Beugehaft. Falsche Angaben in der EV führen zu Strafen. Es handelt sich ja unter Abgabe eine Erklärung unter Eid.
--> Gibt man die EV ab, wird ein Eintrag in der SchuFa vorgenommen und DER Beitragsbescheid ist erledigt und abgearbeitet.
--> Der nächste Beitragsbescheid kommt und es geht weiter.
--> GV kommt, EV abgeben,
[Begriff unerwünscht].
--> Nach 5 Jahren ohne GV zur erneuten Abgabe einer EV X für einen Beitragsbescheid Y kann man dann anfangen gegen eine erneute Vollstreckung hinsichtlich "VERWIRKUNG" vorgehen. Der Beitragsservice hätte jedes Jahr kommen müssen und eine EV X für einen EV Y einholen müssen.
Man sollte vorher nur schauen, dass man sein "Vermögen" los wird und Vorkehrungen trifft so eine EV ohne Schaden unterschreiben zu können.
Edit "Bürger":
Der Rest des Beitrags wurde wegen abschweifender und unerwünschter Thesen gelöscht.
Der User wurde informiert und verwarnt und möge sich bitte entsprechend daran halten.
Danke
