Ja, eine Zuordnung wie die oben angegebene Interpretationsfähigkeit schließt eine Entschlüsselung eines Verschlüsselten Programms selbstverständlich ein. Interpretation bedeutet, einer Botschaft eine Bedeutung zu geben.
Es ist für das Argument unerheblich, ob überhaupt etwas Verschlüsselt oder nicht ankommt, denn modulierte elektromagnetische Wellen wie in dieser Sache bedürfen in jedem Fall einer Interpretationsfähigkeit. Das wird i.d.R. durch ein Empfangsgerät gewährleistet.
Mit der transitiven Eigenschaft der Möglichkeit ist gemeint: Wenn die Möglichkeit besteht, Handlung X vorzunehmen und wenn die Durchführung von Handlung X die Voraussetzung ist für die Möglichkeit hat, Handlung Y vorzunehmen, so besteht insgesamt die Möglichkeit, Handlung Y vorzunehmen.
Was Person A hier offenbar kritisiert ist, dass hier die Möglichkeit eines jeden Menschen, ein Empfangsgerät zu beschaffen, auf diese Weise (transitiv) fortgesetzt wird mit der zweiten Möglichkeit der Nutzung des ÖRR (die als Voraussetzung das Beschaffen eines Empfangsgeräts - bzw. allgemeiner einer Interpretationsfähigkeit - voraussetzt) und dann die entstandene Gesamtmöglichkeit, das der Mensch den ÖRR Nutzen kann, als Begründung von Beiträgen angegeben wird, da dieser ja nun (falscher Schluss) dem Menschen zur Nutzung bereitgestellt wird. Aber Nutzen können den ÖRR zunächst nur diejenigen, die ein Empfangsgerät besitzen.
Das Beispiel mit den Kurabgaben unterstreicht das. Wenn Person A in Berlin lebt, wird es ja dort auch nicht zu Kurbeiträgen gezwungen für den Kurort XYZ, nur weil Person A die Gesamtmöglichkeit besitzt, das Kurangebot in Ort XYZ zu nutzen.
Eventuell ist obiges Beispiel/Argument mit den Kurbeiträgen auch rechtlich irgendwo abgesichert.