Hallo, man fragte mich, was ein ratsames vorgehen in folgender Situation ist:
Person A ist BAföG-Empfänger schon vor dem 01.01.2013 gewesen und bezieht BAföG auch noch heute. Komplett ohne Unterbruch.
Da Person A mit Person B seit Juli 2013 in einer studentischen WG lebt und Person B seitdem aufgrund von BAföG Bezug dem Beitragsservice angegeben hat, dass Person B befreit ist, hat Person A sich gedacht, dass das Thema hiermit wohl nun endgültig vom Tisch ist, wenn er/sie als Person A mit einer offiziell beitragsbefreiten Person B in einer Wohnung lebt.
Person A ist also davon ausgegangen, dass er/sie daher keinen Rundfunkbeitrag zu leisten hat. Vorallem, da auch bisher keine Post durch den Beitragsservice kam.
Nach der letzten Bundestagswahl, bei der Person A Briefwahl tätigte, kam plötzlich eine Bitte seitens des Beitragsservices, zu prüfen, ob Person A oder eine/r seine/r Mitbewohner/innen bereits den Rundfunkbeitrag entrichten.
Person A erinnerte sich daran, dass Person B sich ja bereits befreien lies und las im Internet, dass ein solches Schreiben ohne Rechtshelfbelehrung und mit dem kleinen Vermerk "Infopost" getrost ignoriert werden könnte.
Nach einem weiteren Monat kam jedoch ein zweiter Brief vom Beitragsservice, welcher ebenfalls direkt an Person A gerichtet ist.
Person A hat nun etwas mehr recherchiert und fand Informationen, dass die Beitragsbefreiung von Person B nicht für alle Mitglieder der WG gilt und somit eine eigene Befreiung notwendig ist.
Ebenfalls recherchierte Person A, dass eine Befreiung nur innerhalb von 2 Monaten nach ergehen des BAföG-Bescheides möglich ist.
Jetzt hat Person A angst, dass Rückwirkend kosten entstehen, obwohl BAföG bezogen worden ist und somit eine Befreiung theoretisch möglich war aber nicht genutzt wurde.
Auf Nachfrage, sagte mir Person A, dass er/sie ein großes Problem mit dem Rundfunkbeitrag hat und ihn überteuert findet, und bewusst kein TV und Radio nutzt und auch generell etwas gegen eine Zwangsumlage hat. Ebenfalls findet es Person A nicht gut, in den Datenbanken des Beitragsservices zu landen/gelandet zu sein.
Jetzt hat mich Person A gefragt, wie er/sie reagieren sollte um möglichst glimpflich und mit wenig bis keinen Kosten aus dieser unangenehmen Situation herauszukommen.
Zusammenfassung:
-Durchgehend BAföG Empfänger/in
-seit Juli 2013 WG mit Person B welche von Anfang an Beitragsbefreit ist (aufgrund von BAföG)
-Erster Brief Ende Mai 2014
-Zweiter Brief Ende Juni 2014
Da ich gerne Person A helfen würde, habe ich hier im Forum ein bischen quergelesen. Einiges war sehr hilfreich, jedoch konnte die Situation nicht bis zum Ende geklärt werden. Wenn mich hier jemand dabei unterstützen könnte, Person A einen guten Rat zu geben, wäre das super!
Besten dank
furl