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Autor Thema: Vollstreckung im Urlaub  (Gelesen 2081 mal)

M
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Vollstreckung im Urlaub
Autor: 01. September 2014, 14:19
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich derzeit mit dem hypothetischen Fall, dass Person A Mitte August eine Mahnung mit Drohung einer Vollstreckung erhalten hat. Die Mahnung enthielt keine Rechtsbelehrung auf der Rückseite. Gegen die zwei vorangegangenen Beitragsbescheide wurde Widerspruch eingelegt, allerdings ohne Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen.
Nun hat A das Problem die nächsten vier Wochen nicht zu Hause zu sein. Es wurde zwar ein Bekannter damit beauftragt den Briefkasten wöchentlich zu leeren, allerdings ist A damit auch nicht ganz sicher.

Sollte A nun Post vom GV bekommen, diese aber nicht beantworten (da er nicht zu Hause ist um zu reagieren), was wären die nächsten Schritte des GV? Macht es Sinn beim GV der Stadt anzurufen und die aktuelle Lage abzufragen, zB ob schon ein "Auftrag" des Beitragsservice vorliegt?

Grüße
MBler


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Re: Vollstreckung im Urlaub
#1: 02. September 2014, 03:35
Üblicherweise folgt meiner Kenntnis nach einer "Mahnung" noch eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom BS > ebenfalls ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Erst dann wird meines Wissens nach die Zwangsvollstreckung evtl. eingeleitet, vgl. auch:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Person A könnte - da sie ja ohnehin "im Kontakt" steht mit "Beitragsservice" - evtl. die Gelegenheit nutzen und
- gemeinsam mit einem nachgereichten Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" (unter Bezugnahme auf alle bisher ergangenen Bescheide!)
- ihre Abwesenheit aktenkundig machen
um somit im Nachgang nachweisen zu können, dass "Beitragsservice" informiert war.

Beachte:
Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" werden ohne erkenntliche Systematik
- bewilligt oder
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden ;)

Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung" sind aber schon in
mehreren Fällen von den Landesrundfunkanstalten bewilligt worden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9329.msg67049.html#msg67049

mglw. hilfreich scheint eine Formulierung ähnlich z.B. der von Bernd Höcker zu sein
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruch
Zitat
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
...plus vielleicht sogar auch der Hinweis, dass eben schon in vielen Fällen dies Anträge bewilligt worden sind und es somit keinen Grund gibt, diesen ohne erkenntliche Unterschiede in anderen Fällen abzuweisen.

Beim erst bei Beibehaltung der Vollzugsmaßnahmen und schließlich erst Wochen bis Monate später *akut* drohender Vollstreckung evtl. ins Spiel kommenden Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim zuständigen Verwaltungsgericht scheint es sich ähnlich unbestimmt zu verhalten: Mal so, mal so...

Im Foum ist jedoch mehrfach - und meiner Wahrnehmung nach fast ausschließlich - dokumentiert, dass ARD-ZDF-GEZ bei laufenden Klageverfahren die Forderungen/ den Vollzug dann doch aussetzen bzw. eine weitere Nichtzahlung zumindest dulden...
...sei es von sich aus oder eben erst nach entsprechender Thematisierung des "Eilrechtsschutzes".

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


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