Keine Bitte um Rechtsberatung. Alles fiktiv.Möglicherweise könnte XYZ ein Schreiben (vorab per Fax) abgeschickt
und auf sein Schreiben ein Antwortschreiben etwa dieser Art erhalten haben:
(Hervorhebungen nicht im Original)Sehr geehrter Herr XYZ,
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
XYZ
gegen
Westdeutschen Rundfunk Köln
nehme ich Bezug auf Ihr Fax vom XX.X.2023. Auf Ihre Anfragen teile ich Folgendes mit:
Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens im Sinne von § 101 Abs. 2 VwGO erfolgt keine mündliche Verhandlung. Es erfolgt allerdings auch in diesem Fall ein Urteil im Namen des Volkes. Ein Verzicht auf eine mündliche Verhandlung bietet sich an, wenn - wie in Ihrem Fall - insbesondere Rechtsfragen im Streit stehen und es nicht auf eine weitere Tatsachenermittlung durch das Gericht ankommt. In Ihrem Fall dürften die tatsächlichen Umstande feststehen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich, dass das schriftliche Verfahren gemaB § 101 Abs. 2 VGO einer Klärung von Fragen mit grundsatzlicher Bedeutung abträglich ist.
Einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid liegen die Voraussetzungen des § 84 VwGO zugrunde.
Soweit Sie Akteneinsicht in die bei Gericht in Papierform geführte Gerichtsakte begehren, bitte ich um ausdrücklichen Akteneinsichtsantrag. Eine Akteneinsicht in die Gerichtsakte kann dann in den Räumen des Gerichts erfolgen. Wegen der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen ist es günstig, wenn eine vorherige telefonische Terminabsprache erfolgt. Gleiches gilt für die in Papier vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Beklagten.
Soweit Sie ankündigen, eine erweiterte Fassung nebst Anlagen vorzulegen "sobald es irgend geht", teile ich mit, dass Ihnen die (unbestimmte) beantragte Fristverlängerung gewahrt wird und zwar bis zum XX.XX.2023 (Eingang bei Gericht).
Anders ausgedrückt: abgeschmettert.
Hinhaltetaktik verfängt nicht.
So wie weiter oben im hiesigen Thread anschaulich dargestellt unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10415.msg220911.html#msg220911XYZ ratlos ... keine Munition mehr.
XYZ könnte inzwischen dazu neigen, nicht mehr auf einer mündlichen Verhandlung zu bestehen.
Prozess wird ja eh verloren, Urteil steht vorab fest.
XYZ sieht keine andere Möglichkeit mehr, als künftig eintreffenden Festsetzungsbescheiden
konsequent mit Hinweis auf Gewissensgründe zu widersprechen.
Plus: Forderungen der von der Gegenseite eingeschalteten Anwaltskanzlei.
Plus ...... was auch immer noch.´
Dies nur zur Vervollständigung des bisherigen Beitrags.
Aber falls wer - rein fiktiv - Einfälle hat - nur zu!
Keine Bitte um Rechtsberatung. Alles fiktiv.'tschuldigung für den langen Beitrag.
Ich bin zur Zeit angefressen, ratlos, und auch ängstlich.
Ein Schönes Wochenende!