Falls so ein Thema schon existiert möge man es mir verzeihen das nocheinmal anzuschneiden.
Die Ausgangsituation: A zahlt nicht, Beitragsbescheide erhalten und jeweils Widerspruch eingelegt.
Da A ein armer Schlucker ist muss A da improvisieren, sprich kein Drucker also hat A das bei seinen Eltern erledigt und beim Abschicken wurde auch deren Adresse für den Rückschein angegeben.
Nun riecht der Verein Lunte und möchte A auch für diese Adresse anmelden, was A relativ schnuppe ist da A da weder wohnt, noch dort gemeldet ist und A denen das auch schon formlost mitgeteilt hat.
Für A's Elternhaus existieren zwei Beitragskonten, es gibt ein Hoftor und eine Haustür also nach RBStV ist es eine Wohnung und somit nur ein Beitrag fällig.
A würde den "Service" jetzt gerne genauer Informieren und sie auffordern das selbst zu prüfen und den Mißstand des zweiten Beitragskontos zu beseitigen bzw. zuviel gezahlte Beiträge zurück zu erstatten.
Hat ein B damit schon erfahrung, am liebsten wäre A es wenn die es ignorieren würden und man dann Strafanzeige stellen könnte? Denn die Sachlage ist soweit klar, das es nur ein Ende geben kann.
Es wäre auch super wenn ein B zur Rückerstattung auch Links mit Informationen hätte, A kennt das nur von einem alten Focus Bericht.
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html.
Sonst findet sich dazu wenig was A nicht überrascht, denn damit könnte dem "Service" ja Beitragsgeld entgehen, wenn zuviele das wüssten.