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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: KaiU am 14. August 2014, 14:43

Titel: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge
Beitrag von: KaiU am 14. August 2014, 14:43
Falls so ein Thema schon existiert möge man es mir verzeihen das nocheinmal anzuschneiden.

Die Ausgangsituation: A zahlt nicht, Beitragsbescheide erhalten und jeweils Widerspruch eingelegt.

Da A ein armer Schlucker ist muss A da improvisieren, sprich kein Drucker also hat A das bei seinen Eltern erledigt und beim Abschicken wurde auch deren Adresse für den Rückschein angegeben.

Nun riecht der Verein Lunte und möchte A auch für diese Adresse anmelden, was A relativ schnuppe ist da A da weder wohnt, noch dort gemeldet ist und A denen das auch schon formlost mitgeteilt hat.

Für A's Elternhaus existieren zwei Beitragskonten, es gibt ein Hoftor und eine Haustür also nach RBStV ist es eine Wohnung und somit nur ein Beitrag fällig.
A würde den "Service" jetzt gerne genauer Informieren und sie auffordern das selbst zu prüfen und den Mißstand des zweiten Beitragskontos zu beseitigen bzw. zuviel gezahlte Beiträge zurück zu erstatten.

Hat ein B damit schon erfahrung, am liebsten wäre A es wenn die es ignorieren würden und man dann Strafanzeige stellen könnte? Denn die Sachlage ist soweit klar, das es nur ein Ende geben kann.

Es wäre auch super wenn ein B zur Rückerstattung auch Links mit Informationen hätte, A kennt das nur von einem alten Focus Bericht. http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html (http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html).
Sonst findet sich dazu wenig was A nicht überrascht, denn damit könnte dem "Service" ja Beitragsgeld entgehen, wenn zuviele das wüssten.
Titel: Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge
Beitrag von: BinDagegen am 29. August 2014, 11:29
Ein Bekannter von Person A hat in etwa das gleiche "Problem". Aus Unwissenheit zahlte Person B bisher die Beiträge, obwohl dies schon von Person C seit Jahren gemacht wird.

Das hier abgemeldet werden kann, ist Person A bewusst. Sie wird dies auch so Person B mitteilen. Nur stellt sich Person A auch die Frage ob die bisher zu unrecht gezahlten Beiträge ab 01.01.2013 zurückgefordert werden können. A hat per Suchfunktion leider hierzu nichts passendes gefunden.

Könnte Person B sich einfach auf folgenden Passus in stützen, garniert mit Zahlungsnachweisen?

§14 Abs 5 RBStV

(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden
Titel: Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge
Beitrag von: Wolfman am 29. August 2014, 12:11
Das ist jetzt etwas verwirrend.
Einerseits schreibst du das A Wiederspruch erhoben hat, andererseits zahlt A.
Wat denn nu?
Titel: Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Beiträge
Beitrag von: KaiU am 08. September 2014, 22:44
A soll zahlen für eigenen Haushalt (was er nicht tut und den Bescheiden bereits widersprochen hat) und für den elterlichen Haushalt in dem A nicht wohnt möchte der BS A auch noch anmelden.
Im elterlichen Haushalt von A zahlen sowohl Eltern als auch Großeltern obwohl hier keine räumliche Trennung besteht. 1 x Klingel, 1 x Haustür.

Danke für den hinweis im RBStV