Dauerhafte Inlandsbewohner sind "Deutsche"Auf verschiedene Problemfragen müssen wir nicht eingehen - nicht unser Thema hier. Alle Inlandsbewohner sind also der Illegalität der "Rundfunkabgabe" unterstellt.
Über diese Frage hatte ich mir in meinem vorherigen längeren Beitrag überhaupt keine Gedanken gemacht. Erst durch "MMichael" wird mir klar, dass man da ja differenzieren könnte. Tue ich also nicht. Wie "MMichael" andeutet, sei klarer ausgesprochen: Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund zahlen bei der Betriebsstättenabgabe im statistischen Mittel vielleicht etwa das 3-fache der Arbeitnehmer mit deutschem Pass. Das ist ein komplexer Zufallseffekt, war keine Absicht und ist deshalb juristisch kaum verwertbar.
Soweit bei mir "deutsche Staatsbürger" gekennzeichnet wurden, dann nur, sofern diese sich außerhalb von Deutschland befinden. Die Mehrheit davon dürfte immer noch aus der "Fern"e Staats-"Fern"sehen genießen, ARD, ZDF. Die Betreffenden sind überwiegend nicht Bezieher von Niedrigsteinkommen.
Wieso müssen 5 Millionen fleißigst in Deutschland für Niedrigsteinkommen Arbeitende diese anderen im Mittel viel Reicheren subventionieren? Wie oben gezeigt, juristisch verwertbare Argumente liefert dieser Gesichtspunkt aber kaum.
Begriffs-Deformierung durch die illegalen Gesetzewie auch durch "MMichael" klargestellt. Das gehört nicht unmittelbar zum Thema dieses Threads. Aber man kann es vielleicht nicht oft genug sagen? - Schon immer praktiziere ich in Schriftsätzen und Korrespondenz, auch und erst recht an Gerichte, die Enttarnung des vorsätzlich illegal fabrizierten "Schönsprechs", der ja nicht nur schönt, sondern auch Illegalität darstellt:
Nach "MMichal"s Anmerkung heißt es zukünfiig immer bei mir:
"Wohnungseinheiten-Besteuerung" (Tarnbezeichnung "Haushaltsabgabe").
Einverstanden?
Hier noch die anderen "Schönsprech"-Enttarnungen: "Infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag")
"Infosteuer-Konto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto")
allenfalls "Rundfunkabgabe" (weil Oberbegriff für Beiträge, Steuern, Gebühren)
"Staatsfernsehen ARD, ZDF" (Tarnbezeichnung "öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten")
Dies folgt dem juristischen Prinzip, wonach man etwas Bestrtttenes nirgends implizit anerkennen darf.
Für die Betriebssteuer wird es meines Erachtens kompiizierter:
"illegale Arbeitsplatz-Kopfsteuer" (Tarnbezeichnng "Betriebsstätten-Abgabe"),
Und die Kfz-Abgabe?
"illegale Kfz-Radio-Doppelbesteuerung" (Tarnbezeichnung: "Kfz-Rundfunkbeitrag")
Anmerkung zu KatastrophenschutzGibt es noch Smartphones, die nicht UKW empfangen können? Es gibt in Deutschland mindestens 200 Millionen Geräte für UKW-Empfang.
Staatsradio ist ganz einfach abzuschaffen bis auf minimal vielleicht 3 Sender als Katastrophen-Vorsorge. Denn auf das Funktionieren des Telefonsystems kann bei Stromausfall nicht gerechnet werden. 3 Sender statt 64, das finanziert sich mühelos aus dem Staatshaushalt, wo Katatrophenvorsorge auch hingehört. Mit einem Kubelradio in vielen Haushalten geht es dann auch ohne Stromversorgung.
Warum gibt es rund 64 Radiosender des Staatsrundfunks (von insgesamt maximal 130)? Um die maximal erlaubte Menge zu haben, um 50 % Quote abzuschöpfen und um die Qualität durch die enge Belegung der Frequenzen abzumindern, damit man Argumente für ein gewaltiges Geldverbrenn-Fest für DAB+ gewinnt.
Finanzprivilegien-Maximierung? Kaptalistische Proft-Maximierer an den Köpfen der Sender mit der Tarnkappe des edlen Bildungsauftrags? Oder alles edel, staatsfern und gottgleich?
"KlarSchiff" hat über Frankreich Wesenliches komplettiert:In Frankreich hat ... die Medienpolitik ... das massive Gedudel von Produktionen insbesondere aus oben erwähnten Ländern per Quote zu Gunsten des nationalen Marktes eingeschrankt. Das Geschrei der entsprechenden Lobbygruppen hat jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen. ...
Nach Neuordnung dauerte es nur etwa 3 Jahre, bis eine inländische mittlere Radioqualität und inländische Musikwelt neu aus Privatgeld entstand, die das deutsche zwangsfinanzierte Staatsradio in den Schatten stellt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Radioquote Frankreich ist der drittgrößte Musikmarkt in Europa, der fünftgrößte weltweit.
In Frankreich wurde im Jahr 1994 eine gesetzliche Quote für nationale Musikstücke im Radio eingeführt, durchgesetzt vom damaligen Justizminister Jacques Toubon, da die Produktion von französischer Musik in den Jahren vor der Einführung relativ stark sank. Jean-Noël Tronc, Generaldirektor der SACEM, der französischen Gesellschaft zur Verwaltung der Rechte der ihr angehörenden Künstler im Bereich der Musik, gab in einem Interview bei ARTE Journal am 13. Juni 2013 an: „Die Radioquote hat die französische Musik gerettet, was sich vor allem wirtschaftlich deutlich bemerkbar macht!“
Die Radiostationen sind in Frankreich dazu verpflichtet, mindestens 60 % der Sendezeit mit Produktionen europäischer Künstler zu füllen, sowie 40 % mit Produktionen französischer Interpreten. Von diesen 40 % muss die Hälfte aus Neuheiten bestehen, vom Gesetzgeber definiert werden als Musiker, die noch nicht zwei Verkäufe je 100.000 verkauften Tonträgern vorweisen können. Zwischen 22:30 Uhr und 06:30 gilt eine Befreiung von der Quote. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur wenige Minderheitensender für Menschen aus dem Maghreb und Lateinamerika, sowie die Sender klassischer Musik. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Radioquote drohen dem betreffenden Sender Bußgelder, erzwungene Sendepausen oder der Entzug der Sendelizenz.
Frankreich liefert den Beweis für Neuordnung auch des Staatsfernsehens ARD, ZDF: Die allerbeste Leistung des Bildungsauftrags für alles ergibt sich durch Privatisierung (mit Kapital-Beherrschungs-Verbot wie für Frankreichs Radiosender) in Verbindung mit Qualitätsauflagen.
Sofern Subventionen, wenn überhaupt, dann im Bewerber-Wettbewerb für Qualitäts-Leistungen.