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Autor Thema: Beitragsbescheid vom Südwestfunk - Was tun?  (Gelesen 9954 mal)

P
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Person A braucht dringend Bettruhe. Er ist offensichtlich übermüdet und hat nicht erfassen können, dass der ermäßigte Satz für Freiberufler als zusätzliche zu der "normalen" Belastung behandelt würde.


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Person A erfährt heute - nachdem er sich zwei Tage und Nächte wegen dem Widerspruch auf sein Beitragsbescheid um die Ohren gehauen hat -  dass er als Selbständiger/Freiberufler mit Betriebsstätte in der eigenen Wohnung ab 2013 den ermäßigten Rundfunkbeitrag von monatlich 5,99 Euro zu zahlen hätte. Person A ist seit vielen Jahren Freiberufler.

Frage 1: Stimmt diese Regelung?
Frage 2: Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe und möchte den Widerspruch trotzdem abschicken. Sollte er in diesem seinen Status als Freiberufler erwähnen? Wie geht er damit am Besten um?
Hier der § für Betriebstätten:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det283167
§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte
1. mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,


Wobei die Betriebstätte in der Wohnung Beitragsfrei ist, es muss für die Wohnung der Volle Beitrag gezahlt werden. Die Klage kann also als Privatperson erhoben werden, der Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit ist aussen vor.

§5(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.



[/quote]
Frage 3: Person A möchte Deine Arbeit hier im Forum mit einer Spende würdigen? Wo kann er dies tun?
Ich unterstütze selbst Organisationen, die sich aus Spenden finanzieren, es wäre schön, wenn diese Organisationen weitere Spenden erhalten, denn dort werden Gelder benötigt, wogegen ich hier nur meine Freizeit opfere.
1.: https://secure.avaaz.org/de/donate/
2.: https://wikimedia.de/wiki/Mitgliedschaft
3.: Wenn es zur Strafanzeige gegen den Beitragsservice kommt, werden hier durch das Forum Spendengelder abgerufen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

Person A kann nicht ganz nachvollziehen, dass ein Widerspruch auf einen Beitragsbescheid effektiver sein soll, als eine Zurückweisung. Er fürchtet bei einem Widerspruch, den Anspruch der Forderung bereits anzuerkennen.


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Die Forderungen brauchen nicht anerkannt werden, sie sind durch Gesetz verordnet.


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Hallo Roggi,
hallo Gemeinde,

alle vorgebrachten Argumente in den bisherigen Klagen wurden abgewiesen. Die Urteilsbegründungen bzw. die Zusammenfassungen davon, hat Person A im Internet recherchiert.

Person A fragt, würde eine Sammelklage vor EU-Gericht Sinn machen?


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Erst mal müssen wir das vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Die Reihenfolge muss eingehalten werden.


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Hallo Roggi,
hallo Gemeinde!

Person A bastelt fleißig an seinem Widerspruch und möchte wissen, ob folgende Passage zielführend ist:

Nach dem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.05.2014 (Vf.   8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -) handelt es sich „bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, um eine nichtsteuerliche Abgabe.“

Das Urteil verwundert, da mehre Gutachten zum gegenteiligen Ergebnis gekommen sind. Wenn nach der Rechtsprechung der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern eine Abgabe darstellt, andererseits jedoch zwischen mir und Ihrem Beitragsservice kein Gegenleistungs- bzw. Rechtsverhältnis besteht, da das Innehaben einer Wohnung keine Rechtshandlung ist, so ist eine Zahlungspflicht nichtig.

Kann Person A das so schreiben?


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Das kann man so schreiben, wenn genug Geld für Anwälte und Gerichtskosten zur Verfügung steht, denn eigentlich ist das Thema für den Normalkläger abgehakt. Als einzige Klageargumente nicht haltbar, als Nebenargumente bekommt der Beklagte dafür Pluspunkte.


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Hallo Roggi,
hallo Gemeinde

was haltet ihr von den folgenden Passagen im Widerspruch?
Falls für gut befunden, wie/wo kann man sie in Roggis Vorlage unterbringen?

+++

Der Rundfunkbeitrag verletzt meine negative Informationsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG). Ihrem Argument, beim Rundfunkbeitrag würde die Zahlungsverpflichtung keine Nutzungsverpflichtung darstellen, entgegne ich, dass eine Zahlungsverpflichtung eine Finanzierungsverpflichtung ist. Das bedeutet für mich, ich kann meiner Freiheit, zu wählen, welche Informationsinhalte ich nicht konsumiere - und damit nicht finanziere – nicht mehr nachkommen.

Gesetze und Rechtsverordnungen gelten für alle Menschen. Verträge dagegen zwischen den Vertragsparteien. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern und den Landesrundfunkanstalten geschlossen. Als Unbeteiligter an diesem Vertrag, kann für mich keine Zahlungspflicht bestehen, da ein Vertrag nur die Vertragspartner bindet. Ihre Forderung läuft daher rechtlich ins Leere.

Der Deutsche Bundestag beschließt kein Rundfunksteuergesetz. Ihr Beitragsservice unterläuft die fehlende Gesetzeskompetenz der Bundesländer.


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Der Rundfunkbeitrag verletzt meine negative Informationsfreiheit (Art. 5. Abs. 1 GG). Ihrem Argument, beim Rundfunkbeitrag würde die Zahlungsverpflichtung keine Nutzungsverpflichtung darstellen, entgegne ich, dass eine Zahlungsverpflichtung eine Finanzierungsverpflichtung ist. Das bedeutet für mich, ich kann meiner Freiheit, zu wählen, welche Informationsinhalte ich nicht konsumiere - und damit nicht finanziere – nicht mehr nachkommen.
Diesen Part einfügen, den Rest nicht, es ist schon in Bayern abgeurteilt worden und nicht unbedingt Zielführend.


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