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Autor Thema: Ich und die GEZ---brauche eine gute Strategie---  (Gelesen 11083 mal)

  • Beiträge: 3.235
Wenn man das Gesetz ein wenig näher betrachtet, kann jeder selbst entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte.
Zitat
§ 2 RBStV
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.
(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

Zusammenfassend für die Situation von Mister X, wer wofür bezahlen muss:
Beitragsschuldner ist der Wohnungsinhaber, wenn er die Wohnung selbst bewohnt.
Als Beitragsschuldner wird vermutet, wer dort nach dem Melderecht gemeldet ist.
Die Vermutung kann meiner Meinung nach wiederlegt werden, dass Mister X die Wohnung selbst bewohnte, weil Mister X in London lebte. Demzufolge kann vor Gericht durchaus erstritten werden, von den Beiträgen befreit zu sein. Hier in Deutschland hat schon kaum jemand den Wechsel von Gebühr auf Beitrag so schnell mitbekommen. Es heisst zwar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber der Beitragsservice hat die Unwissenheit der Bürger ja geradezu (böswillig, mutwillig, absichtlich) provoziert. Im Ausland lebende Mitbürger werden unverhältnismäßig benachteiligt, weil sie keine Unterlagen einreichen können.

Mister X sollte alle Beweise sammeln, die ihn entlasten:
-Bescheinigungen für Auslandsaufenthalt
-Bescheinigungen von der Sozialhilfe

Wer seine Beiträge nicht bezahlt, bekommt irgendwann einen Beitragsbescheid mit 8 Euro Säumniszuschlag, erkennbar an der Überschrift: Gebühren-/Beitragsbescheid und einer Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Die Rechtsbehelfsbelehrung besagt, dass entweder binnen 4 Wochen zu zahlen ist oder Widerspruch eingelegt werden kann gegen diesen Beitragsbescheid. Also legt Mister X Widerspruch ein mit seinen Beweisen, gleichzeitig wird Aussetzung der Vollziehung beantragt, siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg63097.html#msg63097

Daraufhin bekommt er einen oder im Abstand von mehreren Wochen weitere Zahlungsaufforderungen, irgendwann aber einen Widerspruchsbescheid. Erst hier wieder eine Rechtsbehelfbelehrung, wie es weitergeht: es kann bezahlt werden oder gegen den Widerspruchsbescheid ist Klage zu erheben. Also wird Klage eingereicht mit den bekannten Beweisen. Hier sind die Chancen für Mister X gut, weil die Buchstaben des Gesetzes eindeutig für Mister X sprechen.
Sollte Mister X verlieren, ist dem BS egal, wie das Geld kommt, Ratenzahlung ist möglich, hauptsache, das Geld fliesst von Arm nach reich.


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a

awawaw

Mister X wird nicht den ...ich zahle nicht... und will kein Geld notfalls in eine Klage investieren...Weg finden.
Gez wird nicht Mister X mitteilen " OK ...Sie sind befreit... wir wollen nichts...." .
Das wird nicht passieren. Die Bande will Geld......abwarten ..auf Risiko spielen ( evtl. kein Beitragsbescheid) ...
ZAHLEN oder KLAGEN (mit Risiko)
Es gibt keinen "intelligenteren Königsweg"
Ich habe fertig..(-:


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V
  • Moderator++
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Als Wohnungsinhaber der keine Befreiungsanträge rechtzeitig gestellt hat, hat  die Person X vor Gericht schlechte Karten. Für eine angemeldete Zweitwohnung muss Person X grundsätzlich zahlen.

Nur eine Klage, z.B. wegen Verletzung ihrer die Grundrechte, könnte die Person X vor einer Zahlung retten. Die bisherige Korrespondenz mit dem Inkasso GEZ/BAZ läuft in eine Sackgasse. Der Verteidigungschwenk auf Grundrechte könnte vor Gericht nachteilig ausgelegt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2014, 11:09 von Viktor7«

m
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So Leute,
ich bin natürlich immer noch einer von euch und habe noch keinen Cent der GEZ gegeben.
Ich bin immer noch in London aber bald werde ich zurück nach DE kehren.
Ich habe auf alle Ihre blöde SChreiben bisher immer reagiert.
Sie schreiben weiter. Aber noch keinen Verwaltungsakt erhalten.
Ihr kennt schon meinen FAll. Ich muss also nichts wiederholen  ::)

Womit ich noch argumentieren könnte ist:

1) ich habe nichts unterschrieben und frage, wie es kommt, dass sie eine Anmeldung meiner Wohnung ohne meine Unterschrift machen. Außerdem jeder Vertrag sollte das Einverständnis beider Partein haben

2)  zwischen Januar und Juni 2013 war ich Sozialempfänger. Ich habe nicht  mal gewusst, dass sie ihre blöde REgelung verändert hatte. Ich habe doch das REcht auf Nichtwissen. Ich bin jedoch  nicht verpflichtet, micht zu informieren. Aus diesem Grund habe ich keinen Antrag auf Befreiung geschickt. Ich hatte sowieso noch nie einen Fernseher oder ein Radio und deswegen noch nie bezahlt.

Ich habe das letzte SChreiben von ihnen beigefügt.
Ich muss noch darauf reagieren. Ich warte noch eine Woche. Lieber schön langsam...oder?

Was sagt ihr? Wie soll ich nun weitergehen?
 :police:


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