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Autor Thema: Klage eingereicht - ich brauch einen guten Anwalt  (Gelesen 6805 mal)

b
  • Beiträge: 4
Jetzt hab ich die Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Wenns ernst wird muss ich mich ja von einem Anwalt vertreten lassen weil ich mich mit dem Paragraphendschungel nicht gut auskenne. Wie kann ich kostengünstig einen guten Anwalt finden der mich dann auch vertritt?


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ich würde die Frage anders formulieren „wer kennt einen Anwalt, der sich mit dieser Thematik  gut auskennt“, denn nur wenige Juristen würden es wagen mit den Rundfunkanstalten aufzunehmen  ;)

Gruß


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m

mk222

Ich kenne leider keinen Anwalt, aber ich wünsche Dir viel Überzeugungskraft, Durchhaltewillen und Glück.

Ich bin kein Jurist, aber ich denke, das "Verfassungsgericht" ist ja nochmal eine ganz andere Hausnummer.

Da geht es ja um wegweisende Grundsatzentscheidungen. Man darf gespannt sein.


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Zuletzt habe ich von einem Nürnberger Rechtsanwalt - Jakob Tschuschke - gehört. Mehr kann aber nicht sagen, da selbst keine Erfahrungen mit Anwälten bisher.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

G
  • Beiträge: 103
@butterfly2006, schau mal da  ;)

Antrag auf Berufung, es geht weiter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Hallo butterfly2006,

im Netz finde ich nur die folgende Reihenfolge:

-> VG (Verwaltungsgericht)
      -> Berufung gegen das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof oder Oberverwaltungsgericht
            -> nach Revision geht es ans Bundesverwaltungsgericht
                  -> und zum Schluss zum Bundesverfassungsgericht.

Du bist schon tatsächlich beim Bundesverfassungsgericht?
Geht es bei dir um eine Popularklage in BY?


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b
  • Beiträge: 4
Sorry ... ich habe meine Klage nur beim Verwaltungsgericht eingereicht (danke Viktor7 für den Hinweis). Aber auch dort muss ich mich ja von einem guten Anwalt vertreten lassen. Danke euch für die Antworten. Den Antrag auf Berufung habe ich schon gelesen und werde die Kanzlei heute anrufen um mehr Infos zu bekommen und zu wissen welche Kosten auf mich zukommen.


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b
  • Beiträge: 4
Gibt es eine Sammelklage der man sich anschliessen kann? Man weiss ja auch dass die Klage ein langer Weg sein wird, da beim Verwaltungsgericht die Klage sowieso abgewiesen wird und man in Berufung gehen muss. Aber allein und mit den ganzen Kosten und der Zeit die man aufbringen muss finde ich das schwierig, gerade wenn man ein Laie auf den juristischem Gebiet ist.


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R
  • Beiträge: 1.126
In Deutschland gibt es keine  Sammelklagen.


Da Anwälte nicht nur herumsitzen und auf Kläger in Sachen Rundfunkbeitrag warten, würde ich zusehen, dass ich mir eilends einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der näheren Umgebung suche, der sich auch mit dem Medienzirkus auskennt. Frage direkt bei der Anwaltskammer nach. Die müssten Dir erschöpfend Auskunft geben können, wer in Deinem Beritt dafür in Frage kommt.

Aber nimm Dir keinen Anwalt, der gerne Wetten, dass....? schaut, dessen Oma gerne Florian Silbereisen sieht und hört und der voll auf Champions League und Fußball-WM abfährt. Könnte sein, dass das Verfahren dann in die Hose geht.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Hallo Butterfly,

keine Sammelklage, aber eine von mehreren getragene / finanzierte Klage in nächster Instanz ist gerade in Vorbereitung.
Wäre gut wenn du dich anschließen könntest, oder zumindest meinen Anwalt mal dazu konsultierst - mehrere unabhängige Klagen sind natürlich auch ein guter, aber leider für jeden Einzelnen teurer Weg.

Es wurde hier bereits darauf hingewiesen:
Antrag auf Berufung, es geht weiter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10511.0.html

Hab grad gesehen daß du den Thread schon gelesen hast...
Wenn du Herrn Bölck anrufst, bitte auf das Forum verweisen.   ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 12:07 von UnerhÖRt«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

b
  • Beiträge: 4
Hallo Unerhört,
ich habe zwei Stunden mit Herrn Bölck telefoniert und sehe in ihm auch einen sehr angagierten und kompetenten Anwalt.
Ich hatte beim Verwaltungsgericht die Klage eingereicht und Antwort bekommen dass ich innerhalb einer Woche den kompletten Vorgang an das Gericht senden soll. Nun war die Zeit sehr knapp für Herrn Bölck sich der Sache anzunehmen, da die Prüfung in der kurzen Zeit nicht möglich ist.
Dann hatte ich am nächsten Morgen die Eingebung, dass ich die Klage (sie war auch nicht sehr gut denke ich, bestimmt sehr laienhaft) zurückziehe. Damit will ich bezwecken, dass kein Urteil gesprochen wird und ich somit nochmals Klage einreichen kann. Auf die Letzte Aufforderung (Gesamtsumme alles ausstehender Zahlungen) hab eich unter Vorbehalt jetzt gezahlt und einen Widerspruch dazu eingelegt. Nun möchte ich dass mein Lebensgefährte (beitragzahlender) erstmal von dem Verein wegkommt, da ich ja "zahle". Dann macht das ganze für mich mehr Sinn als wenn er zahlt und ich es ja sowieso nicht mehr müsste. Ich werde dann Klage einreichen mit Herrn Bölck wenn ich die Antwort auf den Widerspruch habe. So ist der Plan und ich denke dann ist der Streitwert höher und ich werde gut vertreten.

butterfly


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Hallo butterfly2006,

es freut mich, daß du in Hr. Bölck ebenfalls einen kompetenten Mitstreiter siehst.   :)
Wünsche dir für dein Vorhaben viel Erfolg, klingt alles in allem nach einem guten und vielversprechenden Plan!   >:D

LG,
UnerhÖRt


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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