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Autor Thema: Säumniszuschlag für 01/13-03/14+04/14-06/14  (Gelesen 1210 mal)

S
  • Beiträge: 3
Säumniszuschlag für 01/13-03/14+04/14-06/14
Autor: 14. August 2014, 14:45
Hallo zusammen,

kurze Frage: Ist es richtig/korrekt, dass Person A einmal für den Zeitraum 01/13 - 03/14 (Erstellungsdatum 04.07.14) und 04/14 - 06/14 (Erstellungsdatum 01.08.14; erhalten heute) jeweils einen Säumniszuschlag von 8 € (Gesamt 16 €) erhalten kann?
Langsam aber sicher wird Person A wohl auch zahlen (monatlicher per Dauerauftrag), weil es anscheinend kein vernünftiges und stressfreies Mittel dagegen gibt...

Vielen Dank!!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2014, 16:55 von Uwe«

s

sin

Schau mal was das LG Tübingen zu Säumniszuschlägen auf dem Beitragsbescheid entschieden hat und was deshalb von diesen Beitragsbescheiden zu halten ist.


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